Schwangerschaft und Verdienst als Malerin

2 Antworten

zu 1. Grundsätzlich gilt ab 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen danach, dass man nicht arbeiten darf. Da Maler und Lackierer aber durchaus auch Dämpfen ausgesetzt sind, die nicht so toll sind, kann auch schon vorher vom Arzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Allerdings nur, wenn der Arbeitgeber keine alternative Arbeit anbieten kann, bei der die Gefährdung nicht gegeben ist (z.B. Büroarbeit). Das Gehalt darf dann unter solch einer "Versetzung" nicht leiden.

zu 2. und 3. Sie bekommt wärend der Schwangerschaft natürlich das gleiche Gehalt, wie wenn sie nicht schwanger wäre. Ab den 6 Wochen vor ET gibts dann Mutterschaftsgeld (eben bis 8 Wochen danach und falls das Kind früher kommt, wird diese Zeit natürlich auch noch hinten dran gehängt, sodass man in jedem Fall auf 14 Wochen insgesamt kommt) von der Krankenkasse und danach, wenn es gewünscht wird, Elterngeld. Entweder 1 Jahr das komplette, oder 2 Jahre dann jeweils die Hälfte. Rechner dafür gibts im Internet.

zu 4. Wärend der Elternzeit (wie lange man die nehmen kann, findet man ebenfalls im Internet und bitte rechtzeitig beim AG beantragen) darf nicht gekündigt werden, da brauchts dann schon sehr gute Gründe für (Insolvenz usw.).

und zu 5. Grundsätzlich ist es berufstechnisch eher nicht anzuraten, zu lange Elternzeit zu nehmen, weil man, auch wenn man nicht gekündigt werden darf, nur schwer wieder in den Job zurück findet. natürlich den AG bezeiten über die Schwangerschaft informieren, damit der Mutterschutz auch greifen kann.

1) 6 Wochen vor dem errechneten Termin beginnt der Mutterschutz. Ob du vorher noch mit den Farben hantieren darfst, musst du selbst recherchieren. Falls nicht, muss dein Arbeitgeber dir eine andere Tätigkeit geben.

2) Das selbe, das sie auch vor der Schwangerschaft bekommen hat. Im Mutterschutz (6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt) ebenso. Nur zahlen das Gehalt dann die Krankenkasse und der Arbeitgeber zu gleichen Teilen.

3) Elterngeld. 67% des Gehalts unter Berücksichtigung der letzten 12 Monate. Aber nur 10 Monate lang! diese 10 Monate plus die zwei aus dem Mutterschutz bist du finanziell abgesichert. Dazu: Kindergeld 184 €

4) Drei Jahre. Zwei davon aber unbezahlt! Nur das erste wird bezahlt. Oder zwei Jahre lang, dann aber nur die jeden Monat die Hälfte des monatlichen Elterngeldes

5) Da musst du selbst recherchieren!

Alles Gute!