Individuelles Beschäftigungsverbot, wer stellt es aus?
Hallo,
da ich im 5. Monat schwanger bin und im Einzelhandel arbeite, kommen nun die ersten grossen Beschwerden. Ich kann z.B. nicht länger als 2 Stunden stehen, dann fängt mein Kreuzbein an sehr zu schmerzen. Teilweise ist das so schlimm mittlerweile, dass ich meine Beine abends nicht mehr anheben kann. Also bin ich zu meinem Hausarzt und dieser sagte mir, Beschäftigungsverbote werden nur noch vom Gyn ausgestellt. Ich daraufhin zu meiner Gyn dort hiess es, nein ich soll mich an die Betriebsärztin wenden, denn mit der Schwangerschaft wäre alles in Ordnung. Jetzt meine Frage stellt tatsächlich mein Betriebsarzt das Beschäftigungsverbot aus?
4 Antworten
Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Das MuSchG sieht wohl kein Beschäftigungsverbot "auf Wunsch" vor.
Der Frauenarzt kann nur ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist.
Aber dein Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.
Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw.
Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.
Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse erstattet.
Wenn du den Eindruck hast, dein Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, solltest du dich an die aufsichtführende Behörde wenden.
Wenn der AG gegen die mutterschutzrechtlichen Vorschriften verstößt, dann begeht er dabei mindestens eine Ordnungswidrigkeit, möglicherweise aber sogar eine Straftat. Das Gewerbeaufsichtsamt verhängt zum Teil drastische Bußgelder, die 2.500 bis zu 15.000 € betragen können.
Alles Gute für dich, eine gesunde Schwangerschaft und einen guten Rutsch!
Eigentlich macht das der Frauenarzt. Aber der Betriebsarzt kann natürlich die Bedingungen im Betrieb besser einschätzen.
Auch wenn die Schwangerschaft bis dahin problemlos war, heißt das ja nicht, dass nicht Arbeitsbedingungen sie gefährden könnten.
Du kennst hoffentlich das entsprechende Gesetz und seine Regelungen? https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__11.html
Dann läuft was Falsch . Auch dein Arbeitgeber müsste wissen was zu beachten ist u. welche Arbeiten er dir geben kann . Gehe mal im Jan zu Pro Familia bzw andere Beratungstellen . Das Mutterschaftsschutzgesetz solltest Du auch kennen . Ändert sich im Jan nix auf Arbeit solltest Du deine Gewerkschaft bzw BR informieren .
Guten Morgen,
in Ihrem Fall kommt wohl primär eine ärztliches Beschäftigungsverbot in Frag, dass jeder approbierte Arzt ausprechen kann. Bei Ärzten herrscht dort manchmal Unsicherheit. Eine Ausarbeitung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg gibt darüber gut Auskunft. Am Besten ist es, wenn man diese ausdruckt und zum Arzt mit nimmt:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Documents/MutterVerboteUnterscheidung.pdf
Alles Gute für Sie und ihr ungeborenes Kind.