Mutterschutz - Ab wann besteht Beschäftigungsverbot im Gartenmarkt?
Hallo zusammen,
meine Freundin arbeitet in einem Baumarkt (aber dort im Gartenberreich).
Sie möchte schwanger werden.
Sie arbeitet in der Pflanzenabteilung im Aussenberreich. Es ist weder überdacht noch irgendwie Geschütz. Also Hitze, Kälte, Wind und Wetter stehen auf der Tagesordnung.
Ausserdem hat sie viel Kundenverkehr, was sie manchmal ganz schön stresst.
Sie muss schwerer Ware hin und her tragen, sich oft bücken und hat natürlich nichts zum hinsetzten. Sie ist den ganzen Tag in Bewegung (Sie macht locker im Durchschnitt 10.000 Schritte pro Tag). Eine Sitzgelegenheit gibt es dort überhaupt nicht. Nur im Pausenraum versteht sich. An der Kasse dürfen die Mitarbeiter auch nicht sitzen.
Jetzt ist meine Frage, ob es in dieser Richtung Sonderregelungen gibt bezüglich mutterschutz?
Kann oder muss sie sogar direkt in mutterschutz?
Könnt ihr mir da helfen? Habt ihr da Erfahrungen?
Vielen Dank schon einmal.
Julia
3 Antworten
Ich glaube eher nicht, dass sie damit direkt in den Mutterschutz kommt.
Ich habe damals während der Schwangerschaft in einer Praxis gearbeitet. Sprich: Den ganzen Tag auf den Beinen, stressig, viele Patienten am Tag etc.
Das Einzige, wo der Arbeitgeber einfach drauf eingehen muss oder es ihr auch verbieten müsste ist das Heben schwerer Dinge. Alles andere (Kundenkontakt, arbeiten im Außenbereich usw.) ist kein Grund sofort nicht mehr arbeiten zu dürfen. Wenn es zu stressig sein sollte, dann muss man mit dem Arbeitgeber reden und eine Lösung finden. Wenn gar nichts geht, erst dann kann der Gyn einen evtl. krank schreiben.
Mutterschutz sind sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Der wird nicht vorgezogen.
Hitze, Kälte, Wetter und auch Bewegung ist per se nicht schlimm für Schwangere, wenn sie die Arbeit gewohnt sind. Schweres heben könnte die einzige Einschränkung sein.
Im Mutterschutzgesetz sind auch die Pausen geregelt, da kann es sein, dass es für sie Anpassungen gibt.
Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber ihr leichtere Arbeit, z. B. an der Kasse ermöglichen, allerdings nur, wenn ärztlich bescheinigt ist, dass die bisherige Arbeit eine Gefahr für die Gesundheit von Mutter und/oder Kind darstellen.
Kann oder muss sie sogar direkt in mutterschutz?
Wohl kaum - der AG müsste wohl einige Änderungen für sie im täglichen Arbeitsablauf einbauen - aber ansonsten kann sie arbeiten.