Mutterschutz - Ab wann besteht Beschäftigungsverbot im Gartenmarkt?

3 Antworten

Ich glaube eher nicht, dass sie damit direkt in den Mutterschutz kommt.

Ich habe damals während der Schwangerschaft in einer Praxis gearbeitet. Sprich: Den ganzen Tag auf den Beinen, stressig, viele Patienten am Tag etc.

Das Einzige, wo der Arbeitgeber einfach drauf eingehen muss oder es ihr auch verbieten müsste ist das Heben schwerer Dinge. Alles andere (Kundenkontakt, arbeiten im Außenbereich usw.) ist kein Grund sofort nicht mehr arbeiten zu dürfen. Wenn es zu stressig sein sollte, dann muss man mit dem Arbeitgeber reden und eine Lösung finden. Wenn gar nichts geht, erst dann kann der Gyn einen evtl. krank schreiben.

Mutterschutz sind sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Der wird nicht vorgezogen.

Hitze, Kälte, Wetter und auch Bewegung ist per se nicht schlimm für Schwangere, wenn sie die Arbeit gewohnt sind. Schweres heben könnte die einzige Einschränkung sein.

Im Mutterschutzgesetz sind auch die Pausen geregelt, da kann es sein, dass es für sie Anpassungen gibt.

Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber ihr leichtere Arbeit, z. B. an der Kasse ermöglichen, allerdings nur, wenn ärztlich bescheinigt ist, dass die bisherige Arbeit eine Gefahr für die Gesundheit von Mutter und/oder Kind darstellen.

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/index.html