Was passiert, wenn man in der Ausbildung schwanger wird?

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Wenn eine Frau während der Ausbildung schwanger wird, hat sie in Deutschland Anspruch auf Mutterschutz. Das bedeutet, dass sie während der Schwangerschaft und auch während der Zeit nach der Geburt geschützt ist und nicht arbeiten muss. Allerdings gibt es in Deutschland auch die Möglichkeit, dass eine Frau während des Mutterschutzes in Teilzeit weiterarbeitet. Ob sie das möchte oder nicht, ist ihre Entscheidung.

Während des Mutterschutzes darf eine Frau zur Berufsschule gehen, wenn sie das möchte und wenn es medizinisch unbedenklich ist. Ob die Ausbildung in dieser Zeit verlängert wird, hängt davon ab, wie lange die Frau während des Mutterschutzes arbeiten kann und ob sie während dieser Zeit die notwendigen Fortschritte in der Ausbildung erzielt. In jedem Fall sollte sie mit ihrem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule über ihre Situation sprechen und gemeinsam überlegen, wie die Ausbildung fortgeführt werden kann.