Mutterschutzgesetz als fleischereifachverkäuferin?

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Das Mutterschutzgesetz zieht eine ganze Menge von Schutzvorschriften in das Arbeitsleben einer Schwangeren ein.

Die gesetzliche Frist geht von sechs Wochen vor der mutmaßlichen bis acht Wochen nach der tatsächlichen Entbindung. Mindestens aber sind es 99 Tage.

Während dieser Zeit erhältsts du das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Arbeitgeberzuschuss von deiner Firma, so dass du auf dein komplettes Nettoentgelt kommst.

Es müssen dir Erholungspausen und auch eine Sitz- oder gar Liegegelegenheit geboten werden; ich weiß, dass das in kleinen Betrieben oft problematisch ist. Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit dürftest du eh nicht haben. Falls ja (Partyservice), müsstest du da ausdrücklich zustimmen.

Für den Fall, dass deine Gesundheit oder die deines Kindes gefährdet ist, kann deine Frauenärztin oder auch der Betriebsarzt ein komplettes Beschäftigungsverbot verhängen. In diesem Fall würde dir dein normales Entgelt weitergezahlt. Der Arbeitgeber bekommt es über seine Ausgleichskasse erstattet; es tut ihm also nicht so arg weh.

Die dir zustehenden Pausen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Nach längstens sechs Stunden musst du eine halbe Stunde Pause machen und du solltest auch darauf bestehen. Überstunden sind tabu.

Lesenswert ist diese Passage aus § 9 des Mutterschutzgesetzes:

(3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann.

Ich wünsche dir alles Gute für deine Schwangerschaft.

makagoniplum  05.11.2020, 14:53

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