Verletzt ein Verbot von Pride-Paraden die Meinungsfreiheit?
36 Stimmen
8 Antworten
Nein, zwar nicht die Meinungsfreiheit, aber das Versammlungsrecht.
Man kann Menschen in Deutschland nicht sagen: ,,Ihr dürft euch nicht zusammen tun und durch die Straßen ziehen", insofern die Personen es angemeldet haben und sich nicht treffen, um gemeinsam eine Straftat zu begehen, also z.B. um gezielt Menschen zu verletzen usw.
Also ja, ein Verbot dieser Parade wäre ein Mittelfinger an das Grundgesetz.
Ja, in der Regel verletzt ein Verbot von Pride-Paraden die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Pride-Paraden sind Ausdruck einer Meinung und politischer Forderungen (z. B. Gleichberechtigung, Sichtbarkeit). Nach deutschem Grundgesetz (Art. 5 GG – Meinungsfreiheit und Art. 8 GG – Versammlungsfreiheit) und auch nach internationalen Standards (z. B. Art. 10 und 11 EMRK) sind Meinungsäußerungen und friedliche Versammlungen besonders geschützt.
Ein Verbot wäre nur in extrem engen Ausnahmefällen zulässig, etwa bei konkreten, belegbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit – und selbst dann müsste der Staat zuerst mildere Mittel prüfen (z. B. Auflagen statt komplettes Verbot). Ein pauschales oder politisch motiviertes Verbot wäre rechtswidrig.
Die Bilder sind übrigens nicht von einer Pride-Parade.


Nein würde eher sagen verletzt das Versammlungsrecht
Ja, weil ich meine Meinung, stolz auf meine geschlechtliche Identität zu sein, dann nicht zeigen darf.
Stolz ist tatsächlich etwas falsch formuliert.
Es geht auch eher darum, sich nicht zu verstecken
Ja, offensichtlich. Es handelt sich um eine Demo für Rechte von LGBTQIA+ Menschen. Natürlich wird zusätzlich aufgeklärt und die eigene Identität gefeiert
Stolz ist man auf die eigene Leistung. Stolz auf seine geschlechtliche Identität oder stolz sein weiß zu sein, oder ähnliches ist nichts wofür man irgendwas beigetragen hat.