Umfrage : will euer Vermieter eure Wohnung " besichtigen "?
manche Vermieter haben die Angewohnheit und möchten gelegentlich einen Blick in die Wohnung der Mieter werfen. wie ist es bei euch ? Bitte abstimmen gern mit kurzer Zusatzinfo.
30 Stimmen
10 Antworten
Das wäre auch ein klares "Nein" bei mir und ich würde mir dann ernsthaft eine neue Wohnung suchen.
er darf sich durchaus über den Zustand seines Eigentums ein Bild machen. Wenn er nicht ganz auf den Kopf gefallen ist dann wird er einen validen Grund parat haben. Und wieso sollte man dem Vermieter einen Besuch verwehren ? Messis und Mietnomaden mal ausgenommen sollte man nichts zu verbergen haben. Packt den Dildo halt in und nicht auf den Nachttisch, Pizzakratons nicht auf dem Bett liegenlassen oder was manche sonst noch so rumfliegen haben
Es geht nicht um "verbergen", sondern um Privatsphäre - und welchen Grund sollte ein Vermieter haben? Wen ich in meine Wohnung lasse, das bestimme ich - und habe ich zu bestimmen, Handwerker ausgenommen...
er darf sich durchaus über den Zustand seines Eigentums ein Bild machen.
Von außen, ja, sonst: nur mit gutem Grund.
Aber du bist bestimmt auch so ein Mensch, der denkt, er müsste Kassierer in seine Taschen schauen lassen, oder die Polizei ohne Grund und immer seinen Ausweis dabei haben. ...
Hätte ich einen Vermieter der den gleichen Irrglauben wie du erläge, würde ich das genau einmal erklären und ein "Nein" aussprechen - und entweder, die Sache hat sich damit, oder er bekommt Probleme und muss sich einen neuen Mieter suchen und hoffentlich einen dümmeren oder einen mit Kadavergehorsam.
Dann bist Du der Typ der grundsätzlich erstmal dagegen ist. Ich finde es nur berechtigt das der Vermieter SEIN EIGENTUM das er mir gegen Bezahlung überlassen hat durchaus auf sachgemäßen Gebrauch begutachten möchte. Oder den Zustand der Fliesen im Bad, die Fenster oder was auch immer....Du bist der erste der laut schreit wenn etwas nicht stimmt. Privatsphäre soll ausser Frage nicht beeinträchtigt werden. Genauso bin ich jemand der durchaus auch mal den Arbeitgeber versteht, nicht immer nur die Forderungen von Gewerkschaften oder Betriebsräten. Du hast Rechte, ausser Frage, Du hast aber auch Verpflichtungen...ob die nun gesetzlich geregelt sind oder nicht. Gesellschaft bedeutet miteinander leben, nicht immer nur fordern und auf Paragraphen rumreiten. Was spricht den dagegen zu zeigen das in der Wohnung keine reparaturbedürftigen Schäden bestehen ? Es gibt neugierige Vertreter unter der Spezies Vermieter, es gibt aufdringliche....vielleicht hatte ich bislang nur immer Glück und das waren Leute mit denen ich mich gut verstanden habe.
Dann bist Du der Typ der grundsätzlich erstmal dagegen ist.
Nein. Ich habe nur eine Allergie gegen Menschen, die meinen sich Rechte herausnehmen zu dürfen, die sie nicht haben. Wobei es da natürlich auf die Art der Frage ankommt. Wenn jemand höflich fragt und ein "Nein" akzeptiert, ist das bei mir etwas ganz anderes, als wenn er so tut, als sei die Forderung sein Recht ...
Ich finde es nur berechtigt das der Vermieter
Der Gesetzgeber nicht. So einfach ist das. Und ich schätze meine Privatsphäre sehr. Wenn ein Vermieter also keinen guten Grund hat, hat er nicht in meine Wohnung zu kommen. Ganz einfach. Du darfst das natürlich gerne für dich anders handhaben...
Du bist der erste der laut schreit wenn etwas nicht stimmt.
Lustig. Dämliche Vorurteile für 500, die du herausposaunst und nein, bin ich nicht. Ich könnte hier durchaus etwas reklamieren in meiner Wohnung, auch schon seit Jahren, nur habe ich dazu keine Lust - u.a. wegen meiner Privatsphäre - und kann damit auch einfach leben. Meine Entscheidung in dem Moment.
Du hast aber auch Verpflichtungen
Völlig korrekt. Sind Sachen, denen ich nachkomme.
Gesellschaft bedeutet miteinander leben
Richtig, aber das bedeutet auch, die Privatsphäre von anderen zu achten, sofern diese den Wunsch dazu verspüren, sie zu schützen.
Was spricht den dagegen zu zeigen das in der Wohnung keine reparaturbedürftigen Schäden bestehen
Meine Privatsphäre. Außerdem habe ich im Mietvertrag zugesichert, mit der Wohnung ordentlich umzugehen, das heißt, der Vermieter sollte darauf auch Vertrauen.
Es gibt neugierige Vertreter unter der Spezies Vermieter,
Die hätten dann halt bei mir Pech.
es gibt aufdringliche
Mit denen hätte ich ein erhebliches Problem und es würde ein Grund zum Ausziehen für mich sein.
Nein, einfach ohne Grund hat der Vermieter kein Recht darauf die Wohnung zu besichtigen. Dafür muss schon ein berechtigtes Interesse vorliegen.
Nein, hat er nicht.
Er darf ohne meine Erlaubnis nicht mal einen Schlüssel besitzen für meine Wohnung.
Und wenn er denken würde, er hätte das Recht dazu, dann wäre es eben genau das, was mich dazu brächte mir eine andere Wohnung mit einem Vermieter zu suchen, der sich an Gesetze auch zu halten gedenkt.
Er darf ausschließlich dann ohne meine Erlaubnis, die er nicht bekommt, wenn es keinen wirklich guten Grund gibt, in meine Wohnung, wenn sowas wie ein Wasserrohrbruch oder so ist und er da wirklich akuten Schaden abzuwenden hat.
Nur vorm Auszug wegen Neuvermietung sonst noch nie vor gekommen und hatte schon einige Wohnungen. Wenn dann sah er es zufällig bei einem Gespräch oder so
Genauer gesagt, es kam nur ein einzigesmal vor. Ich hab einen altersdementen Nachbarn, mit dem bin ich mal aneinander geraten, weil er sonntags um 7 Uhr nachts im Keller das ganze Haus wach randalierte. Aus Rache beschwerte er sich mit Lügen über mich, z.B. dass es von meiner Terrasse her stinke, weil ich da Tiere halte. Der Vermieter konnte sich dann überzeugen, dass ich auf meiner Terrasse keinerlei Hühner, Schweine, Ziegen oder Karnickel halte.
Also von mir aus kann er kommen, kommt aber nicht vor. Ich wohne bei einer Genossenschaft - keine Ahnung, ob dann da der ganze Vorstand antanzen müsste..
Hier kommt auch unangekündigt keiner rein. Und selbst bei einem angekündigten Besuch würde ich mich vorher mit meinem Anwalt in Verbindung setzen, ob/wie weit ich das überhaupt erlauben muss. Soweit ich weiß, muss das Besichtigungsrecht nämlich per Duldungsklage eingeklagt werden. Darauf würde ich es auch ankommen lassen.
das mußt Du erlauben, aber eben nach Absprache mit Dir. Was er da genau besichtigen darf ist mir nicht bekannt, mein Vermieter ( ist privat vermietet ) kommt einmal im Jahr auf einen Kaffee vorbei, meißt mit der Abrechnung der Nebenkosten, und wir quatschen im Erdgeschoß. Es gab noch nie einen Grund dass er andere Räume hätte sehen wollen, er hatte einen guten Eindruck und keinen Grund weiter zu fragen
das klare nein ist aber gesetzlich eindeutig geregelt....das steht dem Vermieter zu, allerdings natürlich in Terminabsprache mit Dir selbst.