Sollten alle Geldstrafen, bis auf Schmerzensgeld, mit Sozialstunden ersetz werden?

Nein 88%
Ja 13%

8 Stimmen

3 Antworten

Ich glaube, du solltest deine Frage noch einmal etwas genauer durchdenken. Schmerzensgeld hat doch mit Geldstrafen nichts zu tun und kann somit auch nicht aus Geldstrafen ausgeklammert werden.

Es ist also nicht klar, was due ueberhaupt meinst.

Bei Jugendlichen gibt es sowieso keine Geldstrafen.

Und Erwachsene arbeiten häufig, sodass es für diese leichter ist, z.B. 90 Tagessätze Geldstrafe zu bezahlen als 90 Tage gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Schmerzensgeld ist - wie Schadenersatz auch - sowieso Zivilrecht; das Opfer der Tat hat nichts davon, wenn du Sozialstunden runterreißt.

Schmerzensgeld ist keine Geldstrafe.