Kann ich statt einer Geldstrafe auch sozialstunden machen obwohl genug verdiene?

3 Antworten

Anscheinend hat sich da jemand für eine Geldstrafe entschieden und die hast du auch zu zahlen. Ersatzfreiheitsstrafe geht glaube ich noch. Aber zuvor versucht man das Geld bei dir einzutreiben und das wird, so vermute ich, bei dir auch fruchten.

Es wäre ja auch vollkommen witzlos den Veurteilten entscheiden zu lassen, was für eine Art von Strafe er bekommt. Da könnte ja jeder kommen von wegen 'Ach, Geldstrafe passt mir grade nicht so, ich hätte lieber ein paar Tage Knast... und Führerscheinentzug... auch net so toll... könnten es vielleicht noch ein paar Tage Knast MEHR sein?'

JayCeD  07.04.2022, 22:30

Ein Strafbebefel ist erstmal noch kein Verurteilung.

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BeviBaby  07.04.2022, 22:31
@JayCeD

Stimmt. Allerdings wird er entweder zahlen oder es wird darauf hinauslaufen.

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JayCeD  07.04.2022, 22:33
@BeviBaby

Ein guter Anwalt könnte vor Gericht eventuell auch noch eine Verfahrenseinstellung erreichen, ggf. gegen Auflagen. Das wäre keine rechtskräftige Verurteilung.

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Pablo123393 
Fragesteller
 07.04.2022, 23:32
@BeviBaby

Zahlen muss ich sobald ich verurteilt worden bin - das eine hat mit dem anderen nichts zutun! Ann Einspruch einlegen was aber hoffnungslos ist! Falsche Zeit falscher Ort und Bann ist man viel Geld los!

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GutenTag2003  07.04.2022, 22:31
'Ach, Geldstrafe passt mir grade nicht so, ich hätte lieber ein paar Tage Knast

Das wäre doch die Ersatzfreiheitsstrafe

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BeviBaby  07.04.2022, 22:34
@GutenTag2003

Nicht ganz. Soweit ich weiß kann, wenn er die Geldstrafe nicht zahlt, erst noch ein Vollstreckungsauftrag erteilt werden und dann wird z.B. gepfändet. Erst wenn dadurch nichts zu holen ist, kommt es zur Ersatzfreiheitsstrafe.

Kurz gesagt; ja, im Endeffekt hast du schon recht, doch auf dem Weg zur potentiellen Ersatzfreiheitsstrafe werden erst noch seine Konten und ggf. sein Gehalt gepfändet oder der Gerichtsvollzieher schaut vorbei ob nicht vielleicht noch ein Picasso in der Wohnung hängt... das macht die ganze Sache halt auch wieder etwas mehr 'publik' als eine bloße Verurteilung zu ein paar Tagen Knast.

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Ne kannst du nicht.

Du könntest maximal Widerspruch gegen den Strafbebefel einlegen und es zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen.

Pablo123393 
Fragesteller
 07.04.2022, 23:30

Lieber nicht - hab keine guten Karten!

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Nach Erwachsenenrecht kann man nicht zu "Sozialstunden verurteilt" werden. Im Erwachsenenrecht sind Sozialstunden nur per umgewandelter Geldstrafe oder als Auflage zu einer Bewährungsstrafe oder Einstellung nach § 153a StPO möglich.