Soll die Bundesregierung parallel zur Bürgergeldreform, zusätzlich die EU Direktive 2041/2022 implementieren?
4 Stimmen
Um was geht's in besagter Direktive ?
Berechnung des Mindestlohns und die Stärkung der tarifvertragliche Abdeckung für Arbeiter zu mindestens 80%
Soll das auch für Angestellte gelten ?
Allgemein für Beschäftige in der freien Wirtschaft
2 Antworten
Weitere Nachfragen sind offenbar nicht möglich, daher als Antwort.
Was bezeichnest du als "stärkung der tarifverbindlichen abdeckung" die du zweimal anwendest? Etwa eine Übertragung des höheren Mindestlohns auf eine höhere monatliche soziale Unterstützung? Genau das hat miteinander nichts zu tun und darf es auch nicht. Arbeit muss sich lohnen, das ist der Grund.
Was du meinst ist die Richtlinie 2022/2041? die von dir genannte Richtlinie gibt es nicht, die wäre auch aus dem Jahr 2041
abgesehen davon das die Richtlinie voraussichtlich nichtig ist, da die EU hier überhaupt nicht zuständig ist , dürfte Deutschland die aller meisten Punkte aus der Richtlinie lange erfüllen. Es gibt also absolut keinen Grund sich mit der Richtlinie weiter zu befassen
Wir haben einen entsprechend berechneten Mindestlohn und tun viel für taeifbindung. Auch wenn die unter 80% liegt. Aber aufgrund der Tarifautonomie hat sich wieder der deutsche Staat, geschweige denn die EU da mit konkreten Vorgaben einzumischen
Der Mindestloh wird ja 14,65€ ab 2027. Der Stundenlohn wurde ja auf Basis der EU Direktive neuberechnet. Die Tarifbindung muss aber auch erhöht werden. Das ist aber der Unterscheid zwsichen EU Gesetz und Direktive.
Eine ist 1:1 im nationalen zu implementieren und das andere ist eine bindende Zielvorgabe, wo die Staaten aber die Freiheit haben es in eigene Methoden implementieren
Berechnung des Mindestlohns und die Stärkung der tarifvertragliche Abdeckung für Arbeiter zu mindestens 80%