"Mein Vater hatte meinen Ex-Freund sogar zwei mal zusammengeschlagen" - Ist das verboten, wenn man als "Abschreckung" einfach so einen Unsinn erzählt?!

Ja 50%
Nein 50%

10 Stimmen

4 Antworten

Ja

Du bezichtigst deinen Vater einer Straftat - das muss nicht verboten sein, aber ich als Vater würde dir ordentlich den Kopf waschen - sowas ist schwer rufschädigend.

Und je nach dem kann das strafbar sein - § 187 Verleumdung StGB


Hat dein Vater das denn wirklich gemacht? Denn, wenn nicht, dann finde ich es ihm gegenüber ziemlich unfair und gemein, solche Sachen über ihn zu erzählen

Vortäuschen einer Straftat. Für Erwachsene bedeutet das auf jeden Fall eine Gefängnisstrafe.

Ja

Ich finde das total unfair. Wie würdest Du reagieren, wenn jemand das mit dir macht


Looob176  02.02.2025, 22:36

Ich kann dir nur sagen ob es richtig ist, aber ich würde den Lügner bestrafen