Kann hier jemand den Habeck-„Plan“, das Volumen der Sozialversicherungsbeiträge durch die Einbeziehung von Kapitalerträgen auszuweiten, erklären?

Nein, Habeck versteht es selbst nicht 57%
Ja (bitte erklären) 43%

14 Stimmen

Oponn  16.01.2025, 07:03

Was genau verstehst du nicht?

RhenusFluvius 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 07:36

Allerdings blieb trotz mehrmaliger Nachfrage erneut offen, ab welcher Höhe derartige Einkünfte betroffen wären. „Ich gebe Ihnen jetzt nicht die Zahl, die Sie gerne hätten“.

Oponn  16.01.2025, 07:38

Und was ist daran unverständlich?

RhenusFluvius 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 07:39

Frage an Habeck: „Wer soll zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?“

Oponn  16.01.2025, 07:45

Was ist daran unverständlich? Was konkret verstehst du nicht?

RhenusFluvius 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 07:58

Dann erklärs doch.

Oponn  16.01.2025, 08:08

Mir ist immer noch unklar, was du nicht verstehst? Benenn es doch endlich, dann erkläre ich es dir.

RhenusFluvius 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 08:11

Wer soll nach den Vorstellungen von Robert Habeck Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge zahlen?

5 Antworten

Ja (bitte erklären)

Da die soziale Schere besonders beim Vermögen immer weiter auseinandergeht, könnten Zinsen aus großen Vermögen für soziale Leistungen herangezogen werden. Deutschland ist das Land mit der größten Ungleichheit Europas. Zumal es Privatversicherte treffen würden, die aus der Solidargemeinschaft ausgestiegen sind. So weit, so nachvollziehbar.

Kapitalerträge sind Einnahmen, die, wie Lohn und Mieteinnahmen, versteuert werden müssen. Es besteht aber ein Freibetrag von 1000 €. Nimmt man den her, entsteht aber bereits bei guter Verzinsung bereits ab 20.000 Sparguthaben eine zusätzliche Last. Das betrifft dann viele kleine und mittlere Einkommen. Klar, dass sich daran Kritik festmacht.

Deshalb müsste eine höhere Freigrenze festgelegt werden. Nimmt man beispielsweise eine Freigrenze von 10.000 €, ging es um 200.000 €. Das sind dann schon die vermögendsten 40 % der Bevölkerung.

Ohne diese Freigrenze zu nennen, ist die Forderung einfach Unsinn. Klar, dass Habeck überwiegend Kritik erntet. Die grundlegende Idee finde ich aber gut.


Lobsang2024  16.01.2025, 10:40
Da die soziale Schere besonders beim Vermögen immer weiter auseinandergeht, könnten Zinsen aus großen Vermögen für soziale Leistungen herangezogen werden. Deutschland ist das Land mit der größten Ungleichheit Europas.

Zutreffend.

Die grundlegende Idee finde ich aber gut.

Hohe Kapitalerträge zu belasten finde ich auch eine gute Idee, doch mit der SV-Pflicht hab ich so meine Bedenken (insb. die Auslegung der Beitragsbemessungsgrenze). Alternative hierzu -> Kapitalerträge den persönlichen Steuersatz unterwerfen und einen Freibetrag von ca. 5.000 € (über die Höhe lässt sich streiten) zubilligen. Weshalb passives Einkommen häufig geringer versteuert wird als Aktives, habe ich nicht wirklich nachvollziehen können.

Das Thema griff übrigens auch die Union und SPD im Wahlkampf vor 4 Jahren auf.. schade das es nicht tiefer thematisiert wurde.

Es ist nur ein kurzer Satz im ausgehandelten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD: „Die Abgeltungssteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft“. Doch der hat es in sich. Zuerst einmal natürlich für Sparer und Anleger, denn sie werden demnach in Zukunft wieder vollumfänglich nach dem jeweiligen Einkommenssteuersatz zur Kasse gebeten

https://www.it-finanzmagazin.de/koalitionsvertrag-abschaffung-abgeltungssteuer-fordert-it-abteilungen-66218/

P.S. Gute Ausführung von Dir.

RhenusFluvius 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 07:00

Müsste, hätte, wäre….

Wo haben die Grünen gesagt, wie es gehen soll?

Bitte mit Link!

Geraldianer  16.01.2025, 07:04
@RhenusFluvius

Sie haben eben keinen Freibetrag ("die Zahl") genannt. Steht auch in der Frage.

Es war wohl ein Schuss, der nach hinten losgegangen ist. Hätten Habeck einen Freibetrag genannt, wäre die Sache eben durchaus diskussionswürdig.

Grautvornix  16.01.2025, 07:52
@Geraldianer

Irgendwie vergisst er immer was Wesentliches und steht dann doof da, was er sicherlich nicht ist.

Nein, Habeck versteht es selbst nicht

Würde er davon Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einziehen wollen, würden die Beitragsbemessungsgrenzen dafür sorgen, dass die Reichen überhaupt keine Mehrbelastung zu tragen hätten.

Würde er das über eine Steuer lösen wollen, kämen die Abgaben in den großen Steuertopf.

Hin wie her entlarvt sich der Vorstoß bei genauerem Hinsehen als reines Wahlkampfmanöver, um ein paar schwache Geister hinters Licht zu führen.


EinAlexander  16.01.2025, 08:54
würden die Beitragsbemessungsgrenzen dafür sorgen, dass die Reichen überhaupt keine Mehrbelastung zu tragen hätten.

Deswegen wäre es sinnvoll, Beitragsbemessungsgrenzen ganz abzuschaffen. Oder wenigstens für Kapitalerträge.

Hast du denn einen Gegenvorschlag, wer die Kosten des Sozialsystems tragen soll, wenn nicht die Reichen?

Interesierter  16.01.2025, 08:57
@EinAlexander

Das ist aber nicht möglich, da die gesetzliche Sozialversicherung eben eine Versicherung ist und die Beiträge nicht komplett von der Leistung entkoppelt werden können.

Das ist nur bei Steuern möglich.

Nur von einer zusätzlichen Steuer hat Habeck ausdrücklich nicht gesprochen.

EinAlexander  16.01.2025, 09:30
@Interesierter
Das ist aber nicht möglich

Natürlich. Es spricht nichts dagegen, Beitragsbemessungsgrenzen abzuschaffen.

Hast du denn einen Gegenvorschlag, wer die Kosten des Sozialsystems tragen soll, wenn nicht die Reichen?

RhenusFluvius 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 09:38
@EinAlexander

Du verstehst das Prinzip der Sozialversicherung nicht: wer beispielsweise Rentenbeiträge zahlt, der leistet damit keine Zahlung für Bedürftige, sondern er erwirbt damit Ansprüche auf künftige Rentenzahlungen.

Wenn „Reiche“ höhere Beiträge leisten, bekommen sie später auch höhere Renten.

Interesierter  16.01.2025, 09:48
@RhenusFluvius

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind weitestgehend einheitlich. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind gedeckelt.

Genau das ist der Grund, warum es eine Beitragsbemessungsgrenze zwingend geben muss.

EinAlexander  16.01.2025, 09:59
@RhenusFluvius
sondern er erwirbt damit Ansprüche auf künftige Rentenzahlungen

Eben. Auf künftige Rentenzahlungen.

Wenn „Reiche“ höhere Beiträge leisten, bekommen sie später auch höhere Renten.

Die wiederum über künftige Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.

EinAlexander  16.01.2025, 10:01
@Interesierter
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind weitestgehend einheitlich

Ja. Sie sind identisch für jemanden der 2000 verdient und jemanden, der 4000 verdient. Deswegen spricht aber nichts dagegen, die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen.

Hast du denn einen Gegenvorschlag, wer die Kosten des Sozialsystems tragen soll, wenn nicht die Reichen?

EinAlexander  16.01.2025, 10:09
@RhenusFluvius
Ab wann ist man „reich“?

Das muss man gar nicht definieren. Sondern es zählt einfach jedes Einkommen. Unabhängig von Art und Höhe.

Interesierter  16.01.2025, 10:18
@EinAlexander
Deswegen spricht aber nichts dagegen, die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen.

Eine Abschaffung würde zum Beispiel dazu führen, dass jemand mit einem Einkommen von 10 Millionen Euro im Jahr rund 1,5 Millionen für dieselbe Versicherungsleistung bezahlt, wie Lieschen Müller.

Das würde bedeuten, dass Beitrag und Leistung in eklatantem Missverhältnis stehen.

Einfach ausgedrückt.

Die Sozialversicherung ist eine Versorgungsversicherung und eben kein Sozialtransfersystem.

EinAlexander  16.01.2025, 10:54
@Interesierter
Eine Abschaffung würde zum Beispiel dazu führen, dass jemand mit einem Einkommen von 10 Millionen Euro im Jahr rund 1,5 Millionen für dieselbe Versicherungsleistung bezahlt, wie Lieschen Müller.

Ja. Wer jeden Monat eine Million verdient, den trifft es weniger, davon 150.000 abzudrücken als es die alleinerziehende Friseurin trifft, die 500 von ihrem Monatsgehalt abgeben muss.

Hast du denn einen Gegenvorschlag, wer die Kosten des Sozialsystems tragen soll, wenn nicht die Reichen?

Interesierter  16.01.2025, 11:04
@EinAlexander

Nochmal zum Verständnis.

Die Sozialversicherung ist eine Versicherung. Daher dürfen Beiträge und Leistungsansprüche nicht in eklatantem Missverhältnis zueinander stehen. Aus diesem Grund ist eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Das hat mit dem Gedanken des sozialen Ausgleichs zunächst einmal nichts zu tun.

Lösen ließe sich dieses Problem nur, wenn die Gelder als Steuer eingetrieben werden. Da gibt es diese Hürde nicht. Steuern jedoch gehen in die Staatskasse und nicht in den Beitragstopf der Sozialversicherung.

Das große Problem der Sozialversicherungen in Deutschland liegt übrigens nicht auf der Einnahmenseite, sondern bei den Ausgaben.

Ja (bitte erklären)

Eigentlich gibt es nur zwei Möglichkeiten:

A. Bisherige Kapitalertragssteuern zukünftig zu Gunsten der Rentenversicherung nutzen.

B. Eine zusätzliche Steuer für Kapitalerträge > 100 k € einführen und für die Rentenversicherung verwenden.

Ich sehe keine weitere Möglichkeit.

Spekulative Anlagen mit Einnahmen der Rentenversicherung sind m.E. abzulehnen und gesetzlich nicht erlaubt.

Illl

Woher ich das weiß:Recherche

RhenusFluvius 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 07:42

Ist das der Habeck-Plan? Wann hat er das so gesagt? Oder ist das der gromio-Plan?

gromio  16.01.2025, 07:48
@RhenusFluvius

Ich schrieb, wie es möglich wäre. Andere Möglichkeiten hat Habeck auch nicht. Wegen des Wahlkampfes vermeidet er eine Aussage zu Freibeträgen.

Es ist schon ein wenig unverständlich, warum Habeck nach dem Heizungsdesaster nochmal den gleichen Fehler begeht, und mit einem unausgegorenen Vorschlag an die Öffentlichkeit geht.

So macht er wieder nur die Pferde scheu und die Grünen angreifbar.

Ja (bitte erklären)

Im Moment zahlt man Sozialabgaben nur, wenn man arbeitet.

Reiche, die nur von ihrem Geld auf dem Konto leben, zahlen keine Sozialabgaben, nutzen sie aber. Das möchte er ändern. Ein Beispiel: 1.000 Euro Zinsen als untere Bemessungsgrenze - dazu muss man schon rund 100.000 Euro auf der hohen Kante haben.

Die Abgaben beziehen sich nur auf die 1.000 Euro Zinsen, nicht auf das Vermögen.

Wer arbeitet zahlt bereits Abgaben und ist davon nicht betroffen.


RhenusFluvius 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 08:08

„Reiche, die nur von ihrem Geld auf dem Konto leben, zahlen keine Sozialabgaben, nutzen sie aber.“

Das ist übrigens falsch. Wer nicht in die Sozialversicherung einzahlt, erwirbt auch keine Ansprüche auf Rente, Arbeitslosengeld, Krankenversicherungsleistungen aus den Sozialversicherungssystemen.

HeinrikH  16.01.2025, 08:22
Reiche, die nur von ihrem Geld auf dem Konto leben, zahlen keine Sozialabgaben, nutzen sie aber.

Das ist schlicht falsch, wie RhenusFlavius schon erklärt hat.

Ein Beispiel: 1.000 Euro Zinsen als untere Bemessungsgrenze - dazu muss man schon rund 100.000 Euro auf der hohen Kante haben.

Dann hat man sein Geld nicht gut angelegt. In der Realität trifft es auch Leute mit deutlich weniger Vermögen.

RhenusFluvius 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 08:01

Wo hat Habeck das gesagt? Bitte mit Link.