Ist es normal, dass die Krankenfahrdienste sehr langsam fahren? Ist es erlaubt, wenn man in der 50-er Zone 30-40 fährt? Dürfen sie das?
16 Stimmen
10 Antworten
Es geht um eine Strecke innerhalb geschlossener Ortschaften, wenn von einer 50er-Zone geschrieben wird.
Die StVO sagt aus, dass hier auch unter günstigen Umständen höchstens 50 km/h gefahren werden darf, allerdings auch niemand ohne triftigen Grund so langsam fahren darf, dass er den Verkehr behindert.
Das Langsamfahren ohne triftigen Grund dürfte bei der angesprochenen Verkehrsform nicht zu erwarten sein. Selbst wenn jemand gerade einmal trödeln sollte, wird ein triftiger Grund leicht zu finden sein. Einen Verstoß zu suchen ist sinnlos.
Und du meinst, dass es der Verkehrssicherheit dienlich ist, auf der Straße alle paar Meter im fließenden Verkehr anzuhalten, statt gleichmäßig in einem Tempo zu fahren, bei welchem man genug Übersicht hat, diese Information zu beziehen?
Diese Frage ist rhetorisch gemeint.
Die Ausgangsfrage bezog sich auf die Rechtslage. Dazu haben wir genug Informationen ausgetauscht. Alles was jetzt folgt, ist der Versuch, das eigene Fehlverhalten dadurch zu rechtfertigen, den Fehler bei den anderen zu suchen.
Es gibt keine Verpflichtung, in einer 50er-Zone 50 zu fahren. Mit 30-40km/h zu fahren, ist vollkommen legal. Egal ob als Privatperson, Schreiner, Lehrer oder Pflegedienst.
Ohne triftigen Grund langsam zu fahren UND dabei den Verkehr zu behindern, kann allerdings ein Bußgeld nach sich ziehen. Das wird bei 30-40 kmh nicht der Fall sein.
Natülich fürfen die das!
Es ist richtig, dass man den Straßenverkehr nicht unnötig behindern darf. Allerdings gibt es nur auf Kraftfahrstraßen und Bundesautobahnen eine Mindestgeschwindigkeit!
Auf der Landstraße bei erlaubten 100 km/h wäre es also "falsch", grundlos mit 30 km/h zu fahren - das wäre Verkehrsbehinderung. Es sei denn, es liegt ein Grund vor... schwierige Straßenverhältnisse (Regen, Wind, schlechte Sicht, Glatteis, Verunreinigung) oder technische Gründe (Fahrzeug kann bauartbedingt nicht schneller fahren (z.B. Fahrrad, Traktor o.ä.),
Ein trifftiger Grund kann es aber auch sein, wenn im Krankentransportwagen ein Patient möglichst schonend und erschütterungsfrei transportiert werden muss.
Es gibt verletzte oder kranke Personen die keine Erschütterung vertragen.
Es geht mir hier nicht um den moralischen Aspekt sondern um die gesetzliche Regelung
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Naja zunächst hast Du das Gesetz "in der Mitte" verortet und dann behauptet, dass es in §3 nicht um Geschwindigkeit geht. Ist jetzt auch egal, ist ja alles geklärt und umfassend beantwortet.
Niemand muss die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren.
Was könnte er/sie sagen also welchen triftigen Grund nennen, wenn er einfach trödelt oder schläft? :)