Es geht um eine Strecke innerhalb geschlossener Ortschaften, wenn von einer 50er-Zone geschrieben wird.

Die StVO sagt aus, dass hier auch unter günstigen Umständen höchstens 50 km/h gefahren werden darf, allerdings auch niemand ohne triftigen Grund so langsam fahren darf, dass er den Verkehr behindert.

Das Langsamfahren ohne triftigen Grund dürfte bei der angesprochenen Verkehrsform nicht zu erwarten sein. Selbst wenn jemand gerade einmal trödeln sollte, wird ein triftiger Grund leicht zu finden sein. Einen Verstoß zu suchen ist sinnlos.

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Wenn es belebt genug ist, würde ich laut genug fragen, ob Hilfe benötigt wird und gucken, was passiert.

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Fahren seit Jahren in den Männerurlaub in verschiedene Regionen. Dabei geht es um ein Wiedersehen und um ein gemeinsames Event, was man als Relikt aus der Jugendzeit pflegen möchte. Dabei ist bislang niemand fremdgegangen oder hatte solche Absicht, soweit ich das beurteilen kann. Allerdings herrscht gerade auf solchen Treffen/Fahrten eine recht lockere und offene Gesprächskultur, sodass wohl dabei jeder Bescheid weiß, wenn da was nicht akurat läuft.

Auch glaube ich, dass solche Männergruppen, vor allem wenn sie trinken, nicht besonders attraktiv sind, für Damen, sodass hier nur eine "Bezahlvariante" relevant würde. Diese könnte dann auch jederzeit zu Hause genutzt werden.

Die Angst ist recht unbegründet.

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Bei der Gesamtlage ist es doch für dich besser, dass du gegangen durftest. Ein Ende mit Schrecken ist besser, als ein Schrecken ohne Ende. Es gibt genug neue Stellen und mit deiner Erfahrung kannst du vielleicht vorsorglich einem vergleichbaren emotionalen Problem in Zukunft ausweichen.

Der Moment fühlt sich vllt. nicht gut an, kann aber ein gutes Gesamtergebnis rückblickend bringen. Du hast es in der Hand deine Energie für Rachegedanken zu verschwenden oder dir eine bessere Bedingung zu schaffen, indem du nach besseren Bedingungen suchst.

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Eine 125er fährt selten 130km/h. Unter optimalen Bedingungen (sehr leichter, kleiner Fahrer, Rückenwind, Bergab, tatsächliche 15 PS,...) mag das zwar mal möglich sein, aber regelmäßig schafft eine 125er zwischen 90 km/h und 120 km/h, abhängig von den vielen vorgenannten Faktoren.

Eine 450er hat einen deutlich größeren Motor und ist im Anzug entsprechend kräftiger. Die Endgeschwindigkeit lässt sich allerdings nicht im Dreisatz errechnen, da insbesondere der Luftwiderstand erheblich die Maximalgeschwindigkeit begrenzt. Je nach Bauart, Leistung und Beladung der Maschine erreicht man mit einer 450er zwischen 130 km/h und 170 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Möglicherweise beziehst du dich mit deiner Anfrage auch auf Offroadmodelle. Hier ist die Leistung bei gleichem Hubraum stark abweichend von den Straßenmodellen, die für langlebigkeit und orientierend an führerscheinrechtlichen Grenzen gebaut werden. Da hängt die Höchstgeschwindigkeit an der Übersetzung des Fahrzeugs. Allerdings ist ein Motorrad mit Ausrichtung auf den Offroadbereich nicht wirklich für Fahrten auf Höchstgeschwindigkeit gebaut, sodass dies nur eine theoretische Überlegung sein sollte.

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Es ist anzunehmen, dass du die Theorieprüfung bereits 11/2023 bestanden hast. Dann hast du noch etwas Zeit, bis die Jahresfrist abgelaufen ist, in der die Praxis abgeschlossen ist. Nun solltest du vielleicht ein zielführendes Gespräch mit der Fahrschule führen, damit du vor dem Fristablauf noch zum Ende kommst. Dabei kommt es auf nicht unerheblich auf den Ton an. Die Fahrschule ist sicherlich nicht gelangweilt und wartet nur auf dich. Daher kommt es auch auf das Wohlwollen der Fahrschule an.

Sollte die Frist abgelaufen sein, kann die Fahrschule vom Vertrag zurücktreten oder eine Gebühr verlangen. Der Theorieunterricht ist 2 Jahre ab der Feststellung der Prüfungsreife gültig. Dieses Datum findest du auf dem Ausbildungsnachweis, den dir die Fahrschule ausstellen muss. Der Antrag und die Theorieprüfung muss nach Fristablauf neu erledigt werden.

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Dass Fahrschulen Fahrzeuge der A1 Klasse mit Automatikgetriebe vorhalten ist eher selten, da es für die meisten Fahrschüler nicht ganz ungefährlich wäre, auf Automatik den Führerschein zu erwerben und dann mit Schaltung zu fahren, da die meisten Fahrzeuge dieser Klasse eben mit Schaltgetriebe ausgestattet sind. Hier ist in der Berufsgruppe ein zweckmäßiges Sicherheitsbewusstsein vorhanden.

Für dein konkretes Anliegen kannst du mit der Fahrschule deiner Wahl sprechen, ob sie die Ausbildung mit deinem Fahrzeug anbieten (sofern du bereits ein Fahrzeug besitzt und dieses den Bedingungen nach Anlage 7 FeV entspricht).

Dumm ist der Gedanke nur, wenn du dafür keine Verwendung hast.

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IHK oder Gewerbeaufaufsicht sind deine Anlaufstellen. Letzteres trifft deinen arbeitgeber empfindlicher und du kannst dich dort auch anonym hinwenden.

Im Übrigen gibt es genug Ausbildungsstellen zum Wechseln.

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Ohne die Umstände näher zu beleuchten, ist die Frage nicht zu beantworten. Wenn die Dame ein Einzelbüro hat, kann sie sich da völlig normal umziehen o.ä. Bei Sammelbüros wäre das sicher untypisch, kommt aber auf die betriebliche Praxis an. Bei Büros mit Kundenverkehr ist das sicherlich tabu, falls sich das Büro nicht sowieso in einer Einrichtung befindet, wo Nacktheit normal ist.

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Der Theorieunterricht bereitet nicht (nur am Rande) auf die Theorieprüfung vor. Es geht vielmehr um eine Vertiefung und Vorbereitung auf die Praxis. Das Lernen der Fragen ist deine Verpflichtung, unabhängig vom Besuch des Theorieunterrichtes. Dein Ausbildungsvertrag zeigt dir auch nochmal die Bedingungen.

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Wenn du noch keine Sonderfahrten hast, macht das schon Sinn, da diese bei AM entfallen und vmtl. ca. 1000 Euro ausmachen. Die behördliche Bearbeitungsgebühr sollte bei 12,80 Euro liegen. In der Fahrschule sollte im seriösen Umgang dabei kein Aufwand entstehen, da die Theorie für beide Klassen identisch ist.

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Der Pedalpieper braucht einen Widerstand, damit eben feststellbar ist, wer zuerst gebremst hat. Wenn es erst bremst und dann piept, ist alles gut. Andersherum ist die Prüfung zu beenden.

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