Ist das eine Straftat?

nein 82%
ja 18%

11 Stimmen

2 Antworten

nein

kann auch mal daneben gehen, wenn das Kleidungsstück verschmutzt oder beschädigt wird. Rechtlich gesehen ist es auch nicht in Ordnung.

ja

Im Grunde ist es eine Straftat. Wo kein Kläger, da kein Richter. Es wird dem Versandhaus einfach zu mühsam sein, nachzuweisen, dass du das so gemacht hast. Verlasse dich nicht darauf.


Hulkmania  11.01.2025, 15:50
Im Grunde ist es eine Straftat.

Welche Straftat liegt hier vor?

Avicenna89  12.01.2025, 08:19
@Hulkmania

Betrug. Wenn man vom Rückgaberecht Gebrauch macht, impliziert das, dass man die Ware lediglich ausprobiert hat - nichts, das darüber hinausgeht, was man im Laden auch machen könnte. Was darüber hinaus geht, verwirkt streng genommen das Rückgaberecht.

Hulkmania  12.01.2025, 08:56
@Avicenna89

Es wäre meiner Meinung nach nur eine Täuschung über die Rückgabebedingungen, und somit ein AGB-Verstoß, und damit Zivilrecht, aber kein Strafrecht.

Avicenna89  13.01.2025, 13:29
@Hulkmania

Das Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen hat mit den AGBs nichts zu tun.