Ist das eine Straftat?
Hi,
ich hatte mir einen Anzug für eine Hochzeit online bestellt. Das war ein teurer Anzug, den ich mir eigentlich nicht leisten kann. Ich habe diesen Anzug für ca. 7 Stunden getragen und dann perfekt eingepackt und per Retoure zurückgesendet.
Nun kam gerade die E-Mail, dass der Betrag zurückerstattet wurde. Anscheinend haben die es nicht mal gerochen oder ähnliches. Ist das wirklich so einfach? Dann kann ich es ja immer machen.
11 Stimmen
2 Antworten
kann auch mal daneben gehen, wenn das Kleidungsstück verschmutzt oder beschädigt wird. Rechtlich gesehen ist es auch nicht in Ordnung.
Im Grunde ist es eine Straftat. Wo kein Kläger, da kein Richter. Es wird dem Versandhaus einfach zu mühsam sein, nachzuweisen, dass du das so gemacht hast. Verlasse dich nicht darauf.
Betrug. Wenn man vom Rückgaberecht Gebrauch macht, impliziert das, dass man die Ware lediglich ausprobiert hat - nichts, das darüber hinausgeht, was man im Laden auch machen könnte. Was darüber hinaus geht, verwirkt streng genommen das Rückgaberecht.
Es wäre meiner Meinung nach nur eine Täuschung über die Rückgabebedingungen, und somit ein AGB-Verstoß, und damit Zivilrecht, aber kein Strafrecht.
Das Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen hat mit den AGBs nichts zu tun.
Welche Straftat liegt hier vor?