Geld für Schienennetz - Bund oder Land?
Hi! Stehe gerade am Bahnhof und muss auf den nächsten Zug warten, weil mein regulärer Zug so voll war, dass niemand mehr reingepasst hat.
Teile derer, die nun mal keinen Platz mehr hatten, sind anschließend verbal aggressiv auf den Lokführer losgegangen, um ihm zu erklären, dass man doch einfach ein paar Waggons mehr dranhängen könnte. Er erwiderte daraufhin, dass man sich bei der Landesregierung (Bundesland) beschweren soll und nicht bei ihm - was ja auch Sinn macht.
Ich dachte bisher nur immer, dass für Investitionen in das Schienennetz der Bund zuständig ist und nicht die Länder. Was ist denn nun richtig und wer muss in die Schiene investieren?
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3 Antworten
Für den Umfang des Angebots im schienengebundenen Personen-Nahverkehr (SPNV) sind in Deutschland seit 1996 die Länder zuständig. Das betrifft sowohl die Häufigkeit der Zugfahrten als auch das Platzangebot.
In der Praxis ist diese Aufgabe von den Ländern oft auf die Verkehrsverbünde oder speziell dafür zuständige landeseigene Gesellschaften übertragen worden, die aber natürlich im Rahmen der politischen Vorgaben handeln müssen.
Die entsprechenden Aufträge werden ausgeschrieben, interessierte Bahnunternehmen können darauf Angebote abgeben, und der günstigste Anbieter bekommt dann für mehrere Jahre einen entsprechenden Vertrag.
Alles was nicht Fernverkehr ist, muss von den Ländern geregelt werden. Das ist aber auch egal, denn das hier:
dass man doch einfach ein paar Waggons mehr dranhängen könnte.
ist gar nicht so einfach möglich, denn es kann sehr gut sein dass der Zug dann nicht mehr in jeden Bahnhof der Strecke passt. Aber selbst wenn das nicht der Fall wäre so kommt das Hauptproblem der ganzen Sache: Sie haben keine mehr, die DB übrigens auch nicht. Durch die ganze Einsparerei in den letzten Jahrzehnten ist man froh überhaupt noch einen kompletten Zug auf die Strecke zu bringen.
Die verschiedenen Bahnen kommen von den Bundesländern. Die Fernzüge vom Bund. Ich bin in einem Grenzort in Hessen. Fahre ich nach Limburg ist für dem LM33 das Land Hessen zuständig. Für die 569 nach Netzbach und 570 nach Limburg ist Rheinlandpfalz zuständig.