Könnte die Bundesregierung eine Landesregierung absetzen?
Hallo zusammen,
könnte die Bundesregierung eine Landesregierung absetzen und wenn ja, welche Voraussetzungen müssten dafür gegeben sein.
Viele Grüße
Tobi
7 Antworten
So wie ich die Angelegenheit verstanden habe, hat der Bund in den Ländern nichts zu sagen.
Günter
Nein, allerdings mit einer halben Ausnahme gem. Artikel 37 Grundgesetz (Zitat):
"(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden."
Das ist natürlich ein Extremfall, der bis jetzt nie vorgekommen ist und auch (s.o. "mit Zustimmung des Bundesrats") von der Bundesregierung nicht nach eigenem Gütdünken festgestellt werden könnte.
Nein, eher umgekehrt, indem sämtlicher Länder aus dem föderalen Bund austreten und damit keine Bundesregierung mehr nötig ist.
So was ähnliche ist ja schon mal mit der Sowjetunion passiert.
Könnte die Bundesregierung eine Landesregierung absetzen, würde der Förderalismus ja ad surdum geführt Ich glaube nicht das so was möglich ist
Ja das habe ich mir auch gedacht. Aber was ist wenn eine Landesregierung massiv die Grundrechte verletzt?
Nein
Das würde denn Föderalismus auch ad absurdum führen