Antwort
Nein, allerdings mit einer halben Ausnahme gem. Artikel 37 Grundgesetz (Zitat):
"(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden."
Das ist natürlich ein Extremfall, der bis jetzt nie vorgekommen ist und auch (s.o. "mit Zustimmung des Bundesrats") von der Bundesregierung nicht nach eigenem Gütdünken festgestellt werden könnte.