Findest du es schlimm wenn Eltern ihren Kindern ein Klapps auf den Po geben?

Ja 50%
Nein 50%

42 Stimmen

10 Antworten

Ja

Wurde bei mir früher gemacht. Gebracht hat das gar nichts, ich habe meine Fehler nicht verstanden, sondern hatte nur Angst vor meiner Mutter.

Mit viel Geduld den Kindern alles erklären ist schöner und dann gibt es auch eine Vertrauensbasis!!

Für mich macht es einen deutlichen Unterschied, ob es ein schlagen = bestrafen ist oder wie hier (?) geschrieben ein (leichter) Klaps zu Unterstützung ist, um klar zu machen das es jetzt hier "Ernst" ist und es ein "Folgen" braucht.

Ich hoffe aber das der persönliche Kontakt jeweils so gut ist, dass nur allerseltenst so etwas nötig ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

isebise50  27.06.2025, 16:24

Für mich macht es keinen deutlichen Unterschied, wenn bei einer Vergewaltigung der Penis nur zum Teil drin war oder der Kerl nicht zum Orgasmus kommt - es bleibt eine Vergewaltigung.

Für mich macht es auch keinen deutlichen Unterschied, wenn bei einem bewaffneten Raubüberfall nur die Hälfte des Geldes mitgenommen wird oder der Täter ausgesprochen höflich ist - es bleibt ein bewaffneter Raubüberfall.

Wo liegt dann der Unterschied zwischen einem „Klaps auf den Po“, einer Ohrfeige oder dem Verdreschen mit dem Kleiderbügel in Intension und Auswirkung?

Oponn  27.06.2025, 13:54

Für das Gesetz nicht. Für die Psyche auch nicht wirklich.

Ja

Einen Klapps heißt es.

Geht gar nicht.
Ist ein Totalversagen der Eltern.
Eltern sollten keinesfalls ihre Verantwortung auf ihre KInder schieben.
Eltern sollten fähige Begleiter ihrer Kinder sein.
Gewalt ist nie eine Lösung und ggü Schutzbefohlenen viel zu übergriffig und fies.

Zudem hat es keinen Sinn, seine Kinder erziehen zu wollen, weil sie einem ja doch alles nachmachen.

Ja

Ein "Klaps" auf den Po gehört sich nicht, denn das ist nur eine Verniedlichung und Runterspielen der Schläge. 

Kinder schlagen ist weder okay noch normal. Wer seine eigenen Kinder schlägt, muss mit der Erziehung überfordert sein.

In Deutschland haben wir das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (BGBl. I S. 1479) aus dem auch § 1631 Abs. 2 BGB hervorgeht, in dem es heißt:

Das Kind hat ein Recht auf […] Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen […]

Nebenbei ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch in Art. 2 Abs. 2 GG verankert. 

Gewalt gegen die eigenen Kinder erfüllt den Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen, welcher nach § 225 StGB unter Strafe steht.

Hätten meine Eltern Gewalt in meiner Erziehung angewendet, hätten sie neben der Freiheitsstrafe auch ihre beruflichen Laufbahnen als Beamte riskiert. Ich habe schon früh gelernt, was erlaubt ist und was nicht, und ich hätte auch keine Hemmung gehabt, Anzeige zu erstatten.

Eine Freundin meiner jüngsten Cousine wurde über Jahre von ihrem alleinerziehenden Vater geschlagen wurde. Die psychische Belastung ist für sie so groß geworden, dass sie vor kurzem auf dem Heimweg von der Schule zusammengebrochen ist. Sie ist zurzeit in psychiatrischer Behandlung und der Vater sitzt in Untersuchungshaft.

Bei ihr hatte es damals auch "nur mit einem Klaps" auf den Po angefangen.

Es mag zwar früher in der Gesellschaft durchaus als normal angesehen worden sein, Kinder zu schlagen, aber auch schon in den 60er und noch früher war es strafbar. Siehe dazu § 223b StGB in den Fassungen vom 01.06.1933 - 01.09.1969 und vom 01.09.1969 - 24./28.11.1973.

Ja

Ist eben Körperverletzung. Und gerade gegenüber Schwächeren und Schutzbefohlenen geht Gewalt und somit auch Körperverletzung eben einfach gar nicht.

Und nein, das Kind lernt daraus auch gar nichts, außer Angst vor den Eltern...