Q2 NRW Abitur Rücktritt nach § 23 APO-GOSt?

Heyyyy, ich bin Schüler der Q2 eines Gymnasiums in NRW. Ich habe im Februar einen Antrag auf Freiwilliges Wiederholen beantragt, da ich familiär und persönlich (Zukunftsängste, Unreife etc.) bedingt meine Leistung nicht auf das höchste zeigen konnte. Dieser wurde gestern abgelehnt mit der Begründung "meine Noten seien Gut". Ich will nicht wegen den Noten wiederholen sondern brauche einfach mehr Zeit für mich. So ich habe mich umgeschaut und es gibt weitere Möglichkeiten eine Wiederholung zu erlangen. Bitte korrigiert mich. Ich würde die Zulassung zum Abi kriegen.

  1. Möglichkeit

Ich gehe in die Prüfung und schreibe in meinem zwei LKs eine 4 und eine 5 und in meinen zwei Abiturfächer eine 3 und eine 6. Dann würde ich ja automatisch durchfallen und die Möglichkeit auf einen Nachprüfung bekommen, die ich ablehnen würde und so automatisch wiederholen würde.

2. Möglichkeit

Einen Antrag auf Rücktritt der Abiturprüfung beantragen. Nach § 23 APO-GOSt – Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis steht: Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag bis zur Zulassungsentscheidung (§ 30) von der Abiturprüfung zurücktreten, wenn die Höchstverweildauer (§ 2 Abs. 1) dadurch nicht überschritten wird. § 19 Absatz 1Satz l gilt entsprechend. Bei Rücktritt wird das zweite Jahr der Qualifikationsphase gemäß § 31 wiederholt. Bei einem Rücktritt nach der Zulassungsentscheidung gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Also welchen Weg würde klappen? Liebe Grüße. Ich möchte keine Sachen wie: "Zieh durch" oder "hä warum wiederholen" lesen. Danke im voraus.

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