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Gibt es Rassismus gegen Weiße doch?

Es wird ja immer damit argumentiert, dass es kein Rassismus gegen Weise auf dieser Welt geben kann, da es nie eine Vergangenheit mit struktureller Diskriminierung hellhäutiger gab. Aber wusstet ihr, dass das selbst von dieser Definition ausgehend falsch ist?

Tatsächlich gab es seit dem 16 Jahrhundert hinein bis in das 18 Jahrhundert in Nordafrika Handel mit weißen Sklaven. Diese wurden von sogenannten Barbaresken-Piraten aus Europa entführt & ihnen ging es sogar in der Regel noch schlimmer, wie den schwarzen Sklaven in Nordamerika. Und wir reden nicht von Einzelfällen, sondern von Millionen von Sklaven.

Ich möchte ein paar Quellen dazu nennen:

  • https://www.g-geschichte.de/jahrgang-2022/weisse-sklaven/
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Versklavung_von_Wei%C3%9Fen?wprov=sfla1
  • https://youtu.be/s-2x9nMnZTM?si=YAOQT8LBzeYjRsls (ab Minute 15 wird es interessant)

Nun meine Fragen:

  1. Wusstet ihr das?
  2. Wie kann man dann noch sagen, dass es grundsätzlich kein Rassismus gegen Weise geben kann?

Anmerkung: Ich möchte mit meiner Frage nicht das Leid vieler dunkelhäutiger relativieren, die Rassismus ausgesetzt sind. Und ja, natürlich hat man es das dunkelhäutiger in dieser Welt im Schnitt schwieriger.

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"Kartoffel" und "Weißbrot": Gibt es Rassismus gegenüber hellhäutiger Personen?

Wenn man diese Definition der deutschen Antidiskriminierungsstelle anwendet, sind Bezeichnungen wie "Kartoffel" oder "Weißbrot" gegenüber hellhäutiger Personen durch Personen anderer Hautfarbe dann rassistisch?

Ethnische Herkunft / Rassismus

Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft bzw. rassistische Diskriminierung werden besonders häufig auf dem Wohnungsmarkt, beim Zugang zu Gaststätten und Clubs, bei Bankgeschäften, in der Schule und Hochschule, im Kontakt mit der Polizei, aber auch im öffentlichen Raum sowie im Arbeitsleben gemeldet. Dabei geht es häufig um Alltagsrassismus, z. B. wenn Personen aufgrund ihrer Hautfarbe rassistisch beleidigt werden, um strukturelle Benachteiligungen, weil sie beispielsweise aufgrund ihres Nachnamens nie zu Bewerbungsgesprächen eingeladen werden, aber auch um offensiv-aggressive Anfeindungen.

Das Merkmal der ethnischen Herkunft bezieht sich auf Kategorien wie Hautfarbe, äußere Erscheinung, Sprache oder den Migrationshintergrund. Die Staatsangehörigkeit ist nicht direkt durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt, kann aber mittelbar als rassistischer Diskriminierungsgrund gewertet werden, wenn beispielsweise Vermieter*innen pauschal nicht an Syrer*innen vermieten wollen.

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/ethnische-herkunft-rassismus/ethnische-herkunft-rassismus-node.html

ja, weil ... 76%
nein, weil ... 24%
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