Baugesuch abgelehnt trotz Einhaltung aller Bauvorschriften?

Hallo, ich habe einen Bauplatz gekauft und mit einem Bauträger ein Haus geplant welches auf dem grundstück gebaut werden soll. Das Grundstück ist nicht sehr einfach zu bebauen da es von rechts vorne nach links hinten abfällt.

Der Bauträger hat nachdem ich die verträge unterschrieben habe mit seiner Arbeit begonnen und hat das Grundstück vermessen und das Haus in das Grundstück einpassen lassen. Das Haus wurde sehr weit hinten in das Grundstück eingezeichnet und leicht schräg. Das Problem war das die Firstrichtung im Bebaungsplan vorgeschrieben ist und wir die (weil Satteldach) nicht eingehalten haben. Mein Bauträger hat mir dann den Vorschlag gemacht das Haus 2 Stöckig zu Bauen und ein Zeltdach drauf zu setzen, da dieses keinen First hat und wir somit keine Firstrichtung beachten müssen.

Auch diesem Vorschlag stimmte ich trotz erheblicher Mehrkosten zu. Wir haben dann die fertigen Pläne usw in Form eines Baugesuches zum Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Laut meinem Bauträger wurden alle Bauvorschriften eingehalten.

Gestern hat mich die Nachricht erreicht das der Bauamtleiter das Baugesuch abgelehnt hat. Der Grund dafür sei dass wir die Firstrichtung nicht einhalten da wir keinen First haben, obwohl Zeltdächer erlaubt sind und auch schon zwei weitere Häuser in dem Baugebiet mit Zeltdächern gebaut wurden.

Meine Frage wäre jetzt was ich tun soll bzw. tun kann? Zu beachte wäre noch das ich eigentlich keine Zeit habe um dagegen vor zu gehen da wir unser Haus in dem wir derzeit Wohnen schon verkauft haben und auch ein Festes Datum haben zu dem wir ausziehen müssen, bis dahin sollte das neue Haus eigentlich fertig sein sonst ahben wir ein Problem. Vom Bauträger und vom Bauamtleiter wurde mir nahegelegt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen die natürlich eine menge Geld kostet und dann noch durch den Gemenderat, der das natürlich auch ablehen kann.

Ich bin für jede Antwort dankbar aber bitte keine Mutmaßungen und Spekulationen, das Hilft mir an der Stelle nicht weiter. Danke.

Zu erwähnen wäre noch dass das Haus zwar schräg ins Grundstück gezeichnet aber voll im Baufenster liegt. Ich gehe davon aus dass sich der Bauamtleiter daran stört.

Recht, Bauamt, Baurecht, Bebauungsplan, gemeinderat, Bauvorschriften

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