Kann ich die Rechtsschutz nach Fristwahrung durch Klageeinreichung "entlassen" und mich dann selbst vor Gericht vertreten?
Ich habe einen Rechtsschutzantrag über meine Rechtsschutzversicherung gestellt und diese hat zur Fristwahrung Klage eingereicht. Jetzt frage ich mich: Wenn sie die Klage erstmal eingereicht haben, um die Klagefrist zu wahren – kann ich sie dann von der weiteren Vertretung „entbinden“ und mich selbst vor dem Sozialgericht vertreten?
Ich bin nämlich unsicher, ob ich mit ihrer Vertretung wirklich weitermachen möchte, da der Anwalt nicht wirklich die nötige Kompetenz rüberbringt und auf das Ganze nicht eingeht. Ist es rechtlich möglich, die Klage einreichen zu lassen und dann selbst weiterzumachen?
Hat das schon mal jemand gemacht? Worauf müsste ich achten? Wird es vom Gericht anerkannt?