1. Das ist doch erlaubt oder spricht da was von der Hochschule (DHBW Ravensburg) dagegen?
2. Muss ich ein bereits existierendes Nebengewerbe meinem Arbeitgeber melden? Im Studienvertrag steht dazu nichts.
Oder gibt es da noch einen allgemeinen Tarifvertrag, in dem mehr drin steht?
Auch bezüglich Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Da steht im Vertrag nix dazu. Gibt es das dann nicht oder gibt es da einen allgemeinen Tarifvertrag, in dem es drin steht?
Danke vorab schonmal