Vertrag – die besten Beiträge

TKG Kabelanschluss verpflichtend beim vorherigen Anbieter?

Sehr geehrte Community,

ich habe eine Frage bezüglich des Telekommunikationsgesetzes, wobei der Kabelanschluss nun nicht mehr in den Nebenkosten ist und ich habe in diesem Zusammenhang des Öfteren folgendes Schreiben vom Breitbandnetz-Anbieter (ehemaliger Partner des Vermieters) erhalten:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, müssen Sie mit uns einen Vertrag abschließen, um Ihren TV- & Kabelanschluss nach dem 01.07.2024 weiterhin nutzen zu können.

Auch wenn Sie einen Kabelinternet- und Telefonvertrag über einen Drittanbieter nutzen, benötigen Sie einen TV- & Kabelanschluss der Firma R****, sonst wird Ihr Internet bzw. Telefon nicht mehr funktionieren. Leider ist es, auch aus technischen Gründen, nicht möglich, für die Nutzung des TV- & Kabelanschlusses eine Versorgungsvereinbarung mit einem anderen Anbieter abzuschließen."

Ich habe danach bei meinem Kabelanbieter Vodafone (Kabelinternet und Telefonie) angerufen und nachgefragt, wie es aussieht, wenn ich den "Breitbandanschluss" mit der Partnerfirma meines Vermieters auslaufen lasse, und der Vodafone-Mitarbeiter hat mir mitgeteilt, dass es kein Problem sei, da das Breitbandnetz bis 2050 funktionieren solle bzw. zur Verfügung steht im ganzen Mietshaus.

Ist das einfach nur eine Masche als Rundschreiben, damit der Breitbandanbieter Geld verdient?
Warum sollte ich monatlich für den Anschluss zahlen, wenn ich keinen TV nutze, sondern nur das Kabelinternet und Telefonie?
Und selbst wenn, dann zahle ich lieber einmalig eine Installationsgebühr und das wars dann, aber hier wird es einem ja quasi verboten mit dem Motto "ja oder Du wirst trocken gelegt".

Meine Frage ist nun, was stimmt und was nicht?
Welche Wege sollte ich beschreiten damit ich den Sachverhalt kläre?

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.

Vertrag, Kabelanschluß, Kabelinternet, Vodafone

Hilfe Fotografin will mich an Fotoshooting binden, ist das ein rechtswirksamer Vertrag?

HILFE!! Als ich schwanger war habe ich ein Babybauchshooting bei einer Fotografin gemacht. Sie bietet auch ein “Set” an, wenn man 3 Fotoshootings macht, bekommt man auf das 3. 50€ Nachlass. Nach dem Babybauchshooting sagte ich ihr das ich wahrscheinlich diese 3 shootings machen möchte und das Set nehmen würde. Aus mehreren Gründen haben wir uns dafür entschieden kein weiteres Shooting bei ihr zu machen. Nun, 1 Jahr und 2 Monate später hat die Fotografin mir geschrieben, es ständen noch 2 Fotoshootings aus, wir hätten einen Vertrag dazu unterschreiben und ich soll einen Termin ausmachen. Ich bin aus allen Wolken gefallen, denn von einem Vertrag war nie die Rede oder das die shootings dann auch verbindlich sind. Auf meine Bitte mir den angeblichen Vertrag zuzuschicken schickte sie mir einen kleinen Zettel auf dem folgendes steht (siehe unten!). Sie hat mit keiner Silbe erwähnt das mit Unterschrift die beiden shootings verbindlich sind, das dies ein Vertrag darstellen soll. Für mich habe ich mit der Unterschrift nur meine Einwilligung in Datenspeicherung, Fotorechte und Bestätigung darüber gegeben das dieses 1. Shooting stattgefunden hat. Weiteres steht auf dem angeblichen Vertrag nicht!! Wir haben auch keine AGB’s bekommen und auch keine auf ihrer Webseite gefunden, wir haben das 1. Shooting bezahlt, die beiden anderen haben nie stattgefunden und wir haben auch noch nichts dafür gezahlt. Ich hoffe mir kann jemand helfen, ich kann mir nicht vorstellen das diese paar Worte rechtskräftig sind.. nun weil bei Art des Shootings dieses Paket steht. Anstatt der Shootings hat sie mir ein Gutschein in dem Wert der Shootings zum Kauf angeboten, welchen ich ja verkaufen könnte.

Ihr Logo

Mein Name, Anschrift, Email, Handynummer

Art des shootings: Babykomplettset

ob sie meine Daten speichern darf

ob sie meine Bilder verwenden darf

Datum und meine Unterschrift

Anwalt, Vertrag, Fotograf, Vertragsrecht

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