Vertrag – die besten Beiträge

Hilfe Fotografin will mich an Fotoshooting binden, ist das ein rechtswirksamer Vertrag?

HILFE!! Als ich schwanger war habe ich ein Babybauchshooting bei einer Fotografin gemacht. Sie bietet auch ein “Set” an, wenn man 3 Fotoshootings macht, bekommt man auf das 3. 50€ Nachlass. Nach dem Babybauchshooting sagte ich ihr das ich wahrscheinlich diese 3 shootings machen möchte und das Set nehmen würde. Aus mehreren Gründen haben wir uns dafür entschieden kein weiteres Shooting bei ihr zu machen. Nun, 1 Jahr und 2 Monate später hat die Fotografin mir geschrieben, es ständen noch 2 Fotoshootings aus, wir hätten einen Vertrag dazu unterschreiben und ich soll einen Termin ausmachen. Ich bin aus allen Wolken gefallen, denn von einem Vertrag war nie die Rede oder das die shootings dann auch verbindlich sind. Auf meine Bitte mir den angeblichen Vertrag zuzuschicken schickte sie mir einen kleinen Zettel auf dem folgendes steht (siehe unten!). Sie hat mit keiner Silbe erwähnt das mit Unterschrift die beiden shootings verbindlich sind, das dies ein Vertrag darstellen soll. Für mich habe ich mit der Unterschrift nur meine Einwilligung in Datenspeicherung, Fotorechte und Bestätigung darüber gegeben das dieses 1. Shooting stattgefunden hat. Weiteres steht auf dem angeblichen Vertrag nicht!! Wir haben auch keine AGB’s bekommen und auch keine auf ihrer Webseite gefunden, wir haben das 1. Shooting bezahlt, die beiden anderen haben nie stattgefunden und wir haben auch noch nichts dafür gezahlt. Ich hoffe mir kann jemand helfen, ich kann mir nicht vorstellen das diese paar Worte rechtskräftig sind.. nun weil bei Art des Shootings dieses Paket steht. Anstatt der Shootings hat sie mir ein Gutschein in dem Wert der Shootings zum Kauf angeboten, welchen ich ja verkaufen könnte.

Ihr Logo

Mein Name, Anschrift, Email, Handynummer

Art des shootings: Babykomplettset

ob sie meine Daten speichern darf

ob sie meine Bilder verwenden darf

Datum und meine Unterschrift

Anwalt, Vertrag, Fotograf, Vertragsrecht

1&1 Verhalten bei Kündigung?

Spoiler vor ab, wird lang, also zapft euch noch schnell einen Kaffee.

Guten Tag

Wie bereits oben im Titel erwähnt, brauche ich bitte mal eine Expertenaussage zum oben genannten Thema. Habe auch keine passende Erklärung zu meinem Problem finden können, bin aber wahrscheinlich nicht der erste Fall. Aber jetzt zum Thema.

Ich habe meine Kündigung im Dezember 2023 eingereicht. Dadurch dass diese erst vorgemerkt ist und meine Kündigungsfrist bis März läuft, habe ich die Kündigung im März bestätigt. Soweit so gut. Wir haben mittlerweile Juli und 1&1 bucht genüsslich die zu bezahlende Summe weiter ab. Jedoch habe ich bereits im April und im Mai aufgrund der beschriebenen Situation mit dem Kundendienst gesprochen und dieser hat mir telefonisch und schriftlich eine Rückerstattung der seit Januar anfallenden Beträge zugesagt. (mir wäre aber zudem Zeitpunkt (April und Mai) auch die einfache Rückerstattung der Beträge nach der offiziellen zusage, der Kündigung im März genug gewesen. Aber wie gerade kurz erwähnt wird jetzt im Juni wieder abgebucht. Ich bin kein Fach-Jurist und zusätzlich etwas ratlos. Ich weiß tatsächlich auch nicht, dass wenn ich den Fehler gemacht habe, wo ich ihn gemacht habe. Ich selber bin im Außendienst tätig und so ein Verhalten gegenüber meinen Kunden würde wahrscheinlich einhergehen mit der Kündigung meiner Wenigkeit. Wenn die vorliegende Situation tatsächlich nicht mein Versagen ist bräuchte ich vielleicht auch zusätzlich einen Rat von eurer Seite wie man das diplomatisch löst den ich bin mittlerweile echt frustriert und äußerst ungehalten um es mal förmlich auszudrücken.

Ich bedanke mich für eure Zeit und wünsche euch noch einen Schönen...

Kündigung, Vertrag, 1und1, Vertragsrecht

Stromvertrag und Durchlauferhitzer (Gas) separat?

Ich bin vor einem Jahr nach Deutschland umgezogen und etwas verwirrt bezüglich der Regelung der Grundversorgung wie Strom, Wasser, Gas.
Sehe ich das richtig, dass nur der Strom privatisiert ist und ich Gas und Wasser immer vom Hauseigentümer, beziehungsweise über dessen Anbieter beziehe?

Ich habe jetzt aufgrund der einjährigen Frist per 01.07 zu einem preisgünstigeren Stromanbieter gewechselt, frage mich aber, wer mich dann weiterhin mit Gas beliefern wird. Gas habe ich lediglich für den Durchlauferhitzer in der Dusche und ich glaube die Zentralheizung des Gebäudes wird ebenfalls per Gas betrieben.
Ich hatte im Kopf, dass mein bisheriger Anbieter Strom und Gas im Energievertrag hatte, kann auf den ganzen Unterlagen aber immer nur was von Strom lesen.

Wem habe ich denn bisher für das Gas bezahlt? Wird das über die Nebenkosten abgewickelt oder wird Gas im Stromvertrag mitgerechnet? Ich bin echt komplett verwirrt gerade… Wüsste gerne, ob ich auch einen neuen Gasvertrag abschliessen muss, oder ob Wasser und Gas immer über die Nebenkosten laufen (ein Bewohner könnte ja jeden Tag baden und dabei viel Gas verwenden, und der andere Nachbar duscht dafür nur alle 3 Tage für 2 Minuten…).
Kannte das aus meinem Heimatland nur so, dass es Stromverträge gibt und fertig (mal abgesehen davon, dass mir Durchlauferhitzer mit Gas in der heutigen Zeit sehr altmodisch erscheinen, wenn es doch Dinge wie Wärmepumpen und Fernwärme gibt).

Gas, Strom, Vertrag, Durchlauferhitzer

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