Gewerbe und Krankenkasse allgemeine Frage?
Hallo,
mein Partner und ich beabsichtigen, ein Gewerbe in Form einer GbR zu gründen, da wir eine vielversprechende Geschäftsidee entwickelt haben. Uns ist bewusst, dass mit jeder Gründung ein gewisses unternehmerisches Risiko verbunden ist, weshalb wir die Situation realistisch einschätzen und auch Szenarien in Betracht ziehen, in denen sich das Vorhaben möglicherweise nicht wie geplant entwickelt.
In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die Frage, ob es möglich ist, das Gewerbe im Falle eines ausbleibenden Erfolgs bereits nach wenigen Monaten – etwa nach zwei bis drei Monaten – wieder abzumelden. Besonders interessiert uns in diesem Zusammenhang die Regelung bezüglich der Krankenversicherung: Besteht die Möglichkeit, nach einer Abmeldung des Gewerbes wieder in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden, sofern die Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllt sind? Hintergrund ist, dass wir in der Anfangsphase nur ungern Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung in Höhe von ca. 180 bis 200 Euro monatlich leisten möchten, wenn noch keine Einnahmen erzielt werden.
Zudem hätten wir eine Frage hinsichtlich des Kindergeldanspruchs: Bleibt dieser auch nach der Gründung einer GbR weiterhin bestehen oder kann es hierbei zu Einschränkungen kommen?
Danke für euere Antworten.