Ich würde gerne wissen ob bei folgenden Sachverhalt ein Straftatbestand vorliegen würde.
Angenommen man kommt aus dem Ägypten-Urlaub zurück in die Heimat und man hat in seinem Gepäck 10 Stangen Zigaretten, weil diese in Ägypten günstiger waren und nur für den Eigenbedarf gelten.
Am Flughafen angekommen holt man sein Gepäck vom Band und geht durch den grünen Kanal. Doch man wird aufgehalten und gefragt ob man was zu verzollen hat.
Wenn man jetzt ehrlich sagt, man habe 10 Stangen ägyptische Zigaretten in seinem Gepäck nur für den Eigenbedarf, wäre das dann Schmuggel, nur weil man nicht den roten Kanal passiert hat?
Wenn man dann zu den Zollbeamten sagt, man wäre bereit Zoll + Steuern zahlen, wäre die Sache erledigt, oder müsse man dann schon mit einem Strafverfahren rechnen und die Zigaretten werden eingezogen?