Stichwort Unterschlagung bzw. Fund. Ananas unmittelbar am Supermarkt gefunden. Was tun?
Eine Frau hat gestern um 22 Uhr ihre gekaufte Ananas auf dem Supermarktparkplatz vergessen. Ich habe die Ananas dann gepackt und damit hinter ihr herumgefuchtelt. Als sie weg war, habe ich die Ananas mitgenommen. Der Supermarkt war in dem Moment schon zu. Mich würde interessieren, wie das juristisch eigentlich geregelt ist?
- Das Objekt wurde herrenlos zurückgelassen.
- Das Objekt war geringwertig. (3 Euro)
- Es wurde von einer dritten Person unmittelbar gefunden.
- Diese Person wollte es eigentlich zustellen, was aber nicht ging, da Eigentümerin unbekannt.
- Hierauf nahm die Person es erst mal mit.
- Das Objekt hat eine geringe Haltbarkeit.
- Der Finder kann das Objekt nun essen oder im Fundbüro abgeben.
Was macht man eigentlich in so einem Fall? Wäre es Unterschlagung, wenn ich die Ananas einfach esse? Im Fundbüro verrottet sie ja nur ... Wo sind da die Toleranzgrenzen?