Ist das wirklich erlaubt, wenn ein erwachsener Mann einem fremden Mädchen nach der Schule heimlich ihre getragene Unterwäsche abkaufen möchte?! 🧦
15 Stimmen
5 Antworten
Aber scheint wirklich gerade Sommerflaute zu sein, wenn BILD keine bessere Schlagzeile bieten kann...
Oder auch mal dass hier dazu weiterlesen:
NDR: Hamas-Geiseln: Welche Rolle spielte "Bild"?Stand: 15.05.2025 14:00 Uhr
So schaut die Realität aus! Die BILD schreibt von wegen die Wahrheit.
Die Bild wurde sowieso als israelisches Hetzblatt im Kontext vom Gaza-Krieg entlarvt. Lest mal das hier im NDR:
NRD: "Bild"-Affäre in Israel: Anklage gegen Netanjahu-Vertrauten angekündigtStand: 16.07.2025 16:29 Uhr
und hier
Tagesschau: Affäre belastet Israels Regierung Geheimnisverrat in der Regierungszentrale?Stand: 24.07.2025 12:29 Uhr
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/netanjahu-bildzeitung-hamas-100.html
Wenn das stimmt, dann hat die BILD gewaltig Dreck am Stecken und macht mit Netanjahu gemeinsame Sache!!
Sowas wie dieses Spezielle mit den Kindersocken kommt eben bei den
Menschen "gut an" , also jetzt nicht "in dem Sinne" , aber in einem anderen ...
Natürlich nicht erlaubt
Das. Strafrechtlich spricht aber eigentlich nichts dagegen.
wenn das Kind 1€ socken für 5€ verkauft sind das ausschließlich Vorteile. Es ist ein moralisches Problem, kein rechtliches.
Grundgesetz, EU-Grundrechte-Charta, Europäische Menschenrechtskonvention, Zivilpakt, UN-Kinderrechtskonvention, UN-Menschenrechts-Charta.
Rechtlich dürfte das Geschäft unter den "Taschengeldparagrafen" fallen, aber moralisch ist es natürlich zutiefst verwerflich.
Es ist nicht nur moralisch verwerflich sondern ist schon möglicher Grenzbereich in die Pädophilie.
Pädophilie ist aber ebenfalls nicht strafbar, "nur" das vergehen an Kindern. Das kann man evt. am besten mit "Recht am eigenen Bild" vergleichen. Ein Foto von irgendwem im öffentlichen Raum zu machen ist legal, nur die Veröffentlichung nicht. Moral und Recht sind nicht immer deckungsgleich und auch wenn es ganz sicher falsch ist, es ist nicht illegal.
Aus dem Grund reagiert die Polizei auch mit ihren Möglichkeiten wie Gefährderansprachen und gezielten Kontrollen. Mehr geht einfach nicht.
Nein, man ist erst ab 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig. Man darf also meine Geschäfte mit Kindergartenkindern machen.
Da ist Verboten und fasst schon sexuelle Belästigung von Kindern
Also ist es jetzt abnormal oder verboten? Das sind ja schon zwei verschiedene Paar Socken, Verzeihung, Schuhe.
Okay, egal, bringt ja nichts. Wenn es verboten ist, sag doch mal, wo es steht.
Von mir aus. Mich interessiert ja bloß der Paragraph des StGB, der diesen Sachverhalt behandelt.
UN-Kinderrechtskonvention!! Bitte nachlesen!!
https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
Welcher Punkt ist hier deiner Meinung? nach der entscheidende?
Das hat mit sexueller Belästigung nichts zu tun:
Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt [...]
§ 184i I StGB
Die beschränkte (oder wenn unter 7 Jahre alt: nicht vorhandene) Geschäftsfähigkeit ist hier rechtlich das größte, was dagegen halten würde.
Nicht? Welches Gesetz spricht dagegen?