Hi zusammen,
Habe eine UG und die benötige ich nicht mehr, daher will ich Sie schließen, da Sie aktuell nur unnötige Kosten verursacht. Werde nur noch vereinzelt gewerblich tätig sein und dafür ein einfaches Gewerbe anmelden.
Jetzt habe ich folgendes Problem:
Die UG hat noch offene Forderungen an einen Kunden. In Summe ein kleiner 5-stelliger Betrag, dieser ist zum Großteil bereits durch Vollstreckungstitel gesichert. Meine Frage ist daher:
Was passiert mit den Titeln, wenn ich meine UG liquidiere oder gar Insolvenz anmelde. Können die Titel dann später auf mich als Gesellschafter übergehen, dass ich später immernoch das Geld bspw. zwangsvollstrecken kann?
Vielen Dank vorab!