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Deutsche Bahn will 60 €, obwohl erklärung?

Hallo. :)

Ich bin einmal an einem Abend mit der Bahn gefahren. Jeden Abend ist immer ein Schaffner da, der kontrolliert. Ich bin zum Automaten gegangen (Es gibt nur einen) und wollte mir für eine Station für 1,80 Euro ein Ticket ziehen. Der Touch des Automaten ging nicht, beziehungsweise ging extrem schwer und egal wo du rauf getippt hast, passierte nichts oder er reagierte 10 cm weiter weg vom Finger und tippte somit etwas an was du gar nicht wolltest. Dann ging es einigermaßen, und wollte mein Geld einwerfen. Das Kleingeld sowie auch den Schein den ich mit hatte (5 Euro) hatte der Automat wieder rausgegeben. Dann kam der Zug und ich hab die Hoffnung aufgegeben und rannte zum Zug, da ich dachte dass er direkt losfährt. Ich sah den Schaffner schon vom draußen und bin sofort zu ihm gelaufen und habe ihn direkt damit konfrontiert und ihn gefragt ob ich von ihm ein Ticket bekommen könnte, da ich es leider nicht geschafft habe ein Ticket zu bekommen. Ihn hat das so gar nicht interessiert und wollte direkt von mir 60 Euro haben. Da ich aber komplett gar nichts verstanden habe warum er so reagiert und ich kein Geld habe, habe ich ihm erklärt, dass ich so viel Geld überhaubt nicht bei mir habe. Der Zug fuhr erst 3 Minuten später los und er hat mich auch nicht in der Zeit darum gebeten den Zug zu verlassen. Dann wollte er meine Personalien haben. Die habe ich ihm aber nicht geben wollen und habe gesagt dass ich sie nicht bei habe. Dann hat er sich seinen Zettel geschnappt und wollte sich alles aufschreiben, name Adresse und Geburtstag. Das alles habe ich ihm beantwortet und war echt sauer was er ab gezogen hat.

Sonst gibt jeder Schaffner ein Ticket wenn man einen Grund hat. Und im Endeffekt bin ich nicht mal Schwarzgefahren oder gegebenenfalls erwischt worden. Ich bin direkt zu ihm gegangen und habe ihm mein Anliegen erklärt. Er wollte direkt Geld haben und hat nicht mal Im Entferntesten versucht, mich raus zu schicken.

Dann kam ein Brief, mit der Summe und der Kontoverbindung. Und natürlich die Begründung dass ich Schwarzgefahren bin.

Dann habe ich bei der DB angerufen und ihnen alles erklärt. Sie haben das verfahren eingestellt und meinten dass sie sich um den Defekten Automaten an dem Bahnhof Kümmern würden und ich weitere informationen bekommen würde wie es weiter geht.

Ich bekam aber gestern einen Brief, wo steht dass der Automat gar nicht defekt war an diesem Tag und sie gerne die 60 Euro in 14 Tagen an die Kontoverbindung bekommen wollen.

Meine Frage: Was soll ich da machen? Ich hoffe mir kann einer hier helfen. :)

Brief, Deutsche Bahn, Schwarzfahren, 60 euro

Schwarzfahren 60€ oder 7,80€?

Hallo, ich wurde heute beim 'Schwarzfahren' erwischt, ich kaufe mir immer eine Fahrkarte für einen Monat und wenn die Abgelaufen ist kaufe ich mir auch eine neue.

Heute allerdings war meine Fahrkarte schon 2 Tage Abgelaufen ohne das ich das gemerkt habe, als ich dann erwischt wurde und er mich drauf hingewiesen hat meinte er ob ich noch eine andere habe die ab Heute oder Gestern gilt, ich sagte darauf, Nein habe ich wohl vergessen eine neue zu Kaufen, er darauf, Okay dann Trage ich das als Fahrkarte vergessen ein und du holst dir dann eine neue und gehst in 3 Tagen zu der Üstra und zeigst die davor und dann musst du noch 7,80€ Bezahlen da du keine hattest, ich darauf Okay vielen dank etc und er ist gegangen und hat mir noch ein Zettel gegeben.

Als ich heute Zuhause auf den Zettel geguckt habe, Stand dort ich muss 60€ Bezahlen obwohl er mir gesagt hat nur 7.80€

Das ist das Vierfache was ich für eine Normale Fahrkarte bezahlen müsste, Ich habe auch ca. 11 Tickets in meinem Portmonee, dass ich auch regelmäßig meine Tickets bezahle und nie Schwarz Fahren würde.

Ein Kumpel war auch dabei und kann das auch bezeugen das er 7.80€ gesagt hat.

Wenn ich dann bei der Üstra bin (Verkehrsbetrieb) werde ich erstmal mit 10.00€ Ankommen und das mit der Diskutieren da ich das echt Dumm finde, dass er mit sagt 7.80€ und ich dann 60€ Bezahlen muss.

Lg

Recht, Bahn, Bus, Schwarzfahren, uestra, verkehrsbetriebe

Fahrkarte mehrfach abstempeln straffrei?

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine grundsätzliche Frage und bräuchte ein paar Meinungen dazu.

Angenommen eine Person A besitzt eine Fahrkarte, mit der insgesamt 4 Fahrten durchgeführt werden dürfen. Jede Fahrt ist in einem eigens hierfür vorgesehenen Entwerterfeld zu stempeln. Um Kosten zu sparen, zeigt A beim Busfahrer jedoch immer die freie Seite der Fahrkarte vor und stempelt hintem im Bus dann immer dasselbe Feld. An einem Tag stempelt A jedoch ein neues Feld ordnungsgemäß ab und wird durch das Kontrollpersonal K kontrolliert. K entdeckt dabei das Feld mit den vielen Stempeln und zieht die Fahrkarte nach Beanstandung ein. Wie sieht das an dieser Stelle für A aus?

Der Tarif sagt hierzu: "Fahrkarten die entgegen der Bestimmungen benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen, [...] Fahrkarten die in einem Feld mehrfach entwertet sind [...]".

Soweit gut, nur was wenn A nun behauptet, die Kinder hätte auf dem anderen Feld mit der Fahrkarte gespielt und dabei das Feld "verstempelt"? Schließlich läge für die aktuelle Fahrt ja durch das neue Feld eine gültige Fahrkarte vor. Wie sieht das im Zweifel aus nach Eurer Meinung?

Meine eigene Antwort lautet wiefolgt: Durch das mehrfach Entwerten in einem Feld wird die Fahrkarte ungültig (siehe Tarif). Da die Fahrkarte ungültig ist, hat der Fahrgast A die Pflicht zur Beschaffung einer gültigen Fahrkarte nicht erfüllt und ist damit zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) verpflichtet. Sollte dies wider besseren Wissens geschehen (A hat die Fahrkarte geschenkt bekommen und den Fehler nicht bemerkt), wäre das EBE trotzdem fällig, da A nach wie vor keine gültige Fahrkarte vorweisen kann und zudem der Verdacht eher zulasten von A geht, da A eben bei der Fahrt mit dieser Fahrkarten angetroffen wurde. Das zum zivilrechtlichen Teil.

Für den strafrechtlichen Teil müsste das Verkehrsunternehmen (VU) bzw. die Saatsanwaltschaft den Beweis erbringen, dass die Fahrt mit der bereits mehrfach benutzten Fahrkarte unter Betrugsabsicht und in der Absicht, das Beförrderungsentgelt nicht zu entrichten, erfolgt ist. (Vgl.265a StGB). Allerdings sähe die Sache aufgrund der Tatsache, dass A mit der Fahrkarten angetroffen wurde und dies zudem ein beliebter Trick zum schwarzfahren ist, auch eher schlecht für A aus.

Was meint Ihr zu meiner Antwort? Alles an den Haaren herbei gezogen, oder doch was wares dran?

Auf Antworten wie "zahl doch einfach" oder Moralpredigten zum Thema Schwarzfahren kann ich verzichten, damit kenne ich mich selber ganz gut aus ;-)

Herzliche Grüße, Df2ue

Recht, Bus, Schwarzfahren

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