Es beschreibt also folgendes:
Laut zweitem Punkt würde es ausreichen, wenn der Jugendliche einen "anerkannten" Schulabchluss hat.
Jetzt meine Fragen:
(1)-Mittlerer Reife ist doch ein anerkannter Schluabschluss, oder?
(2)-Trifft dieses Gesetzt auf ausländische Jugendliche zu, wenn sie Deutschen Realschulabschluss haben, aber dafür "nicht 3 Jahre" in die Schule gegangen sind, sondern nur 1 Jahr.
Ich denke, dass es zutreffen würde, da es oben steht: Entweder 3 Jahre Schulbesuch oder ein anerkannter Schulabschluss.