Benötigt man für die Abschlussprüfung zur Einzelhandelskauffrau – den Berichtsordner des 3. Lj. oder auch die des 1. und 2. der abgeschlossenen VK?
Das dritte Lehrjahr wurde nach dem erfolgreichen Abschluss zusätzlich vereinbart. Die Frage ist, ob für die Abschlussprüfungen zur Einzelhandelskauffrau zusätzlich zu den Unterlagen des dritten Lehrjahres auch die Nachweise aus den ersten beiden Jahren der Verkäuferausbildung eingereicht werden müssen.
Gibt es Erfahrungen?
Bitte ernsthafte Antworten und mit respektvollen Umgang.