Errichtung einer Genehmigungsfreien Freiflächen-Photo-Voltaik-Anlage - Höchstemaße?
In Baden-Württemberg (gesprochen Baden-Würtenberg) ist festgelegt, dass eine
Freiflächen-Photo-Voltaik-Anlage bis zu folgender Größe genemigungsfrei ist:
- Freiflächenanlagen, die eine Höhe von 3 Metern oder eine Länge von 9 Metern nicht überschreiten
Also wäre eine Anlage die z.B.
8,5m breit und 8,5m lang ist und nur 2,5 hoch ist genehmigungsfrei ?
Ist das so richtig...