Gibt es für euch Situationen, in denen Fremdgehen gerechtfertigt ist?
Ich halte es abstrakt betrachtet dann gerechtfertigt, wenn ein endgültiger Vertrauensverlust in der Beziehung vorliegt, wobei man dann natürlich auch sagen könnte, dass die Beziehung gar nicht mehr wirklich besteht. Schlägt z.B. ein Ehemann seine Ehefrau, so ist sie mE zum "Fremdgehen" ohne Weiteres berechtigt, wenn sich die Situation so darstellt, dass sie nur noch aus Angst etc keine Trennung durchzieht. Allerdings kann mE auch weit weniger ausreichen, um Fremdgehen als gerechtfertigt anzusehen, es muss halt obige abstrakte Bedingung vorliegen.
Wie seht ihr das?