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Ware nicht erhalten: Geld zurück statt Neuversand?

Hallo,

ich hatte im Juli ein personalisiertes Glas als Geburtstagsgeschenk für einen Freund bei einem Händler bestellt, der Gläser graviert und bedruckt.

Kurz später bekam ich auch eine Sendungsverfolgungsnummer, alles gut (hatte auch schonmal was da bestellt und alles lief einwandfrei).

Allerdings blieb diese dauerhaft bei "Die Sendung wurde elektronisch angekündigt".

Ca. 1 1/2 Wochen später rief ich dann dort an und erklärte was Sache war - da wurde mir gesagt man würde mal bei DHL nachfragen und sich dann melden.

Jetzt, 1 Monat später rief ich wieder an um mich zu erkundigen wie denn der Stand sei (hatte es selber auch etwas vergessen, deshalb so viel später erst) - da hieß es man erkundigt sich beim zuständigen Mitarbeiter und meldet sich wieder. Kurz später bekam ich eine Mail in der stand, dass man noch keine Rückmeldung von DHL erhalten haben, mir aber dennoch kostenlos das Produkt nochmal schicken würde.

Ich schrieb dann, dass ich eigentlich lieber mein Geld zurück hätte und da hieß es dann, das gänge nicht direkt man müsse dafür erst die Rückmeldung von DHL abwarten, eine kostenfreie Nachlieferung sei aber direkt möglich.

Jetzt habe ich aber eigentlich kein großes Interesse mehr daran, der Geburtstag war schon und ich hatte ein "kleines" Alternativgeschenk und jetzt ist es so lange her das wäre etwas komisch.

Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage auf dessen ich auf mein Geld bestehen könnte?

Danke und LG

Widerruf, Geld zurück, Kauf, Online-Shopping, Widerrufsrecht

Ein Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen aber das stimmt nicht?

ich habe ihm drei neue Schallplatten verkauft und ihm einen großzügigen Rabatt gewährt. Neue Platten beziehe ich immer direkt von Plattenfirmen und Händlern. Um den Neuwert zu erhalten und zu gewährleisten öffne ich diese nicht zur Überprüfung. Jetzt behauptet er bei einer LP wäre die Hülle auf der rechten Seite mehrfach geknickt und ich hätte ihm das verschwiegen. Wenn es ist wie er behauptet kann es sich nur um einen Produktionsfehler handeln.

Die Ware ist firmenneu, heißt ab Werk habe ich sie neu bekommen und keinen Mangel festgestellt an der Hülle. Und um die Hülle geht es ihm ja scheinbar, nicht um die Platte. An der Hülle war nichts zu sehen. Fotos hat er keine geschickt und nur mitgeteilt die Platte wäre für ihn wertlos.

Greift der Käuferschutz auch bei falschen Behauptungen des Käufers? Fotos hat er keine geschickt und die Hülle war intakt, sogar noch in Original Folie.

Natürlich habe ich in der Auktion vermerkt "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung."

Aber wie gesagt, bei Neuware alles vorher auszupacken würde den Neuwert mindern. Wenn es sich also um einen Produktionsfehler handelt ist das doch nicht meine Schuld, oder?

Was mache ich wenn er mich negativ bewertet?

In der ebay Hilfe Community schrieb mir jemand ich könnte mich nicht so aus der Affäre ziehen mit Produktionsmangel, trotz Rabatte und Richtliniensatz.

Aber dann kann ja niemand mehr vor betrügerischen Behauptungen seitens eines Käufers sicher sein.

Wenn er nun die Hülle selbst beschädigt und an mich zurück schickt kann ich sie ja nicht wieder weiter verkaufen.

Betrug, eBay, Käuferschutz, Online-Shopping

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