In einer Fatwa zu dem Ausdruck im Koran „Was eure rechte Hand besitzt“ ...
... wird völlig klar, dass dieser Ausdruck sich auf die Versklavung von Männern und Frauen bezieht. Hinzu kommt, dass Muslimen, die Sklavinnen "besitzen", im Koran erlaubt wird, sexuell mit ihnen zu verkehren.
(Rechtsgutachten durch Abdullah al-Faqee Nr. 23261 vom 23.06.2005: https://www.islaminstitut.de/2008/fatwa-zu-der-frage-was-bedeutet-der-ausdruck-was-eure-rechte-hand-besitzt/)
Die Ehe der versklavten Frau wird laut Koran durch ihre Versklavung einfach annuliert. Selbst ein verheirateter Muslim (mit bis zu vier Ehefrauen) darf laut Koran Sex mit versklavten Frauen haben, ohne dass dies Ehebruch wäre. Unglaublich, oder?
Hat sich der IS (Islamische Staat) insofern mit seinen Verbrechen gegenüber versklavten Frauen auf der Grundlage des Koran "korrekt" verhalten?
Was würde das über den Koran aussagen? Sollen das göttliche Vorschriften sein?