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Arbeitspflicht im Knast rechtens?

BismiLlāhi r-Raងmāni r-Raងīm

As-salāmu Êżalaykum wa raáž„matullāhi wa barakātuh,

mein Cousin ist derzeit inhaftiert in Deutschland. Er ist ein praktizierender, glĂ€ubiger Muslim – muwaងងid, betet regelmĂ€ĂŸig, fastet, hĂ€lt sich an áž„alāl und meidet áž„arām, so gut er kann.

Nun wurde ihm mitgeteilt, dass er im GefĂ€ngnis arbeiten soll. Allerdings handelt es sich bei der angebotenen Arbeit nicht um áž„alāl-Arbeit – entweder weil sie mit áž„arām-Produkten, Zinsinstitutionen, unreinen Materialien, oder mit fragwĂŒrdigen Inhalten verbunden ist.

Er hat höflich erklĂ€rt, dass er aus Ä«mān und aus Gehorsam gegenĂŒber Allāh ï·» nur reine (áč­ayyib) Arbeit machen kann – gemĂ€ĂŸ der ScharÄ«Êża, die klare Grenzen setzt:

"Innallāha áč­ayyib lā yaqbalu illā áč­ayyiban."

(Wahrlich, Allāh ist rein und nimmt nur Reines an. – Muslim)

Daraufhin wurde ihm mit Disziplinarmaßnahmen gedroht, falls er sich weigert zu arbeiten. Sogar eine Beteiligung an den Haftkosten steht im Raum, wenn er nicht kooperiert.

Dabei ist wichtig zu betonen: Laut Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist Zwangsarbeit verboten, außer bei richterlich angeordneter Freiheitsentziehung und nur unter ganz bestimmten Bedingungen.

Doch selbst im Rahmen der Haft kann kein Muslim gezwungen werden, etwas zu tun, was áž„arām ist. Die ScharÄ«Êża ist in dieser Frage eindeutig:

Ein Muslim darf nicht gezwungen werden, eine Arbeit zu verrichten, die gegen die Gebote Allāhs verstĂ¶ĂŸt.

Allāh ﷻ sagt im Qurʟān:

“Lā yukallifu Allāhu nafsan illā wusÊżahā”

(Allāh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. – SĆ«rah al-Baqarah, 2:286)

Mein Cousin lehnt keine Arbeit ab – im Gegenteil: Er ist bereit, jede Arbeit anzunehmen, die áž„alāl ist. Aber er weigert sich aus Überzeugung und Gottesfurcht (taqwā), an etwas mitzuwirken, was ihn in die MaÊżáčŁiya (Ungehorsam gegenĂŒber Allāh) fĂŒhren könnte.

Frage an euch, liebe Geschwister:

Ist es rechtlich erlaubt, einen glÀubigen Muslim zu bestrafen oder ihm Kosten aufzuerlegen, nur weil er sich weigert, gegen seine Religion zu handeln?

Was sagen die islamischen Gelehrten, was sagen Menschenrechtsnormen, was sagen Muslime mit Erfahrung im Strafvollzug?

Yā Allāh, steh den BedrĂ€ngten bei. Yā Raáž„mān, öffne Wege fĂŒr unsere BrĂŒder, selbst in Gefangenschaft ihren DÄ«n standhaft zu leben.

Islam, Recht, GefÀngnis, Muslime

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