Moin zusammen,
da ich nun vorhabe, die Drosselung meiner Peugeot Kisbee aufzuheben, wollte ich mich hier mal erkundigen, wie das rechtlich so geregelt ist. Der Roller hat nämlich noch die originale 45 km/h CoC von Peugeot, derer vom TÜV zwei weitere Zettel beigefügt wurden.
Auf dem ersten Zettel steht "Änderungsnachweis", und auf dem zweiten werden die technischen Details der Drossel beschrieben.
Dürfte ich jetzt theoretisch eben diese Bauteile entfernen und den Roller ohne neue TÜV Abnahme mit 45 km/h im Straßenverkehr bewegen?