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Taschenmesser der Mobilität?

Heute gesehen als neue Werbung des ÖPNV in Aachen.

Durch einen neu eingeführten § 42b Waffengesetz (WaffG) ist es nunmehr verboten, Messer in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs und in seitlich umschlossenen Einrichtungen des öffentlichen Personenfernverkehrs zu führen.12.02.2025

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/waffengesetz-aenderung-messerverbot-fernverkehr-apfel-schneiden#:~:text=Durch%20einen%20neu%20eingef%C3%BChrten%20%C2%A7,des%20%C3%B6ffentlichen%20Personenfernverkehrs%20zu%20f%C3%BChren.

Findet ihr diese Werbung genauso idiotisch wie ich? Man darf als Pilzsammler auf der Fahrt in den Wald mit den Bussen der ASEAG hier kein Messer mehr mitnehmen, ohne sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz strafbar zu machen. Man darf kein Schweizer Messer als Werkzeug für den Alltag mehr dabei haben als ÖPNV-Nutzer.

Wie unsensibel ist diese Metapher von den autofahrenden Werbefuzzis der Agentur, die sich diese Werbung ausgedacht hat? Als ÖPNV-Nutzer fühle ich mich verhöhnt und erniedrigt, durch die Erinnerung daran dass ich mein kleines Victorinox vom Schlüsselbund entfernen musste um kein Krimineller zu sein, wenn ich Bus&Bahn nutze.

Sollten kleinste Taschenmesser mit Klingenlängen von 6 oder 4cm im ÖPNV wieder mitgeführt werden dürfen?

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