Hallo, ich habe eine Waschmaschine über Kleinanzeigen verkauft, bei mir lief sie drei Jahre ohne Probleme. Die Maschine wurde angesehen und mitgenommen (ohne Probelauf), bei den Käufern trat aber sofort ein vermutlicher Lagerschaden auf. Ich wies sie daraufhin dass ich keine Probleme mit der Waschmaschine hatte und ein Lagerschaden sich nach falschem Transport anhört und ich daher weder die Maschine zurück nehme noch Geld erstatten werde, was ich meines Wissen nach auch nicht muss als Privatverkäufer. Jetzt wird mir mit Anwalt gedroht, kann ich hier Konsequenzen erwarten bzw wie handle ich korrekt?
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