Jugendschutzgesetz – die besten Beiträge

Würde ich mich bei einer Anzeige selber strafbar machen?

An meinem 18. Geburtstag habe ich eine große Party in einer gemieteten Location veranstaltet. Einige meiner bekannten waren noch nicht volljährig, darum habe ich allen Volljährigen einen Stempel auf die Hand gegeben, es gab Einlass Armbänder und es gab Security, die den Alkoholausschank etwas kontrolliert hat um sicherzugehen, dass Minderjährige keinen Alkohol konsumieren. 

Da es nur leider eine sehr große Party war könnte es schon sein, dass der eine oder andere heimlich etwas getrunken hat. 

Später wurde dann meine große 4 Liter Vodkaflasche, die mir unglaublich wichtig war und das Highlight der Party sein sollte, von einer Gruppe Minderjähriger geklaut. Noch relativ am Anfang der Party war die Flasche verschwunden und mit ihr auch die Gruppe von Jungs. 

Nach der Party habe ich die Jungs angeschrieben um die Flasche zurückzubekommen, sie haben den Diebstahl aber komplett geleugnet. Da mir die Flasche aber wirklich sehr sehr wichtig war, habe ich dann angeboten, dass derjenige, der mir die Flasche wiedergibt, 700€ kriegt. Kurz darauf meldeten sich die Jungs und sagten, dass sie die Flasche am selben Tag noch zu mir bringen würden, aber nur im Tausch gegen das Geld. Sie schickten mir auch Beweisbilder und gaben mehrmals zu, wer von ihnen die Flasche gestohlen hat und bei wem sie sich befand. 

Am Nachmittag bin ich zum Treffpunkt gekommen, habe aber zu meiner Sicherheit meine Mutter mitgenommen, da die Jungs in einer recht großen Gruppe kamen. Sie haben dann Angst vor möglicher versteckter Polizei bekommen, haben mir die Flasche gegeben und sind weggerannt. 

Ich wollte die Jungs daraufhin unbedingt Anzeigen, hatte aber zu wenig Informationen, also habe ich nochmal „freundlich“ mit ihnen geschrieben um noch nähere Informationen über die Tat zu erhalten. 

Gestern ist das ganze dann eskaliert, als die Jungs über einen Link in eine WhatsApp Chatgruppe von mir gekommen sind und angefangen haben sich über die Tat lustig zu machen, mich, meine Mutter und meine Freunde wirklich zutiefst zu beleidigen und sogar zu bedrohen. Weitere Jungs in der Gruppe drohten sogar mehrmals eine V*rgewaltigung und Messerstiche an. 

Das reichte mir dann endgültig und ich beschloss die „freundliche“ Suche nach Informationen aufzugeben und sie nun einfach mit allem was ich bisher rausgefunden habe anzuzeigen wegen Diebstahl, Besitz des Diebesguts, Beleidigung und Bedrohung. Ich habe für alles Beweise. 

Leider haben die Jungs irgendwie davon mitgekriegt und betteln mich nun 24/7 an sie nicht anzuzeigen, sagen dass sie doch erst 14 sind (sie beteuerten davor immer 16 zu sein), versuchen plötzlich sich auf Akademiker-Deutsch zu entschuldigen obwohl sie mir gestern noch türkische Beleidigungen an den Kopf geworfen haben („dein piç Mutter wird täglich von 3 neuen typen durchgenommen“ und schlimmeres…), leugnen die Tat obwohl sie es schon längst zugegeben haben und tun alles um die unschuldigen kleinen Jungs zu spielen. 

Als sie nun aber rausgefunden haben, dass die Mitleid-Tour bei mir nicht klappt, kommen sie jetzt mit der Drohung eine Gegenanzeige zu stellen weil ich „Minderjährigen Alkohol gegeben habe“ und das Laut ihnen (Screenshot von KI Antwort mit schrecklich formulierter Frage) 50.000€ Strafe gibt. 

Nun ist meine Frage, ist ihre Drohung berechtigt? Würde ich mich strafbar machen, wenn ich sie jetzt Anzeigen würde? Ich kann eigentlich kaum erwarten es zu tun, diese scheinheiligen Jungs müssen lernen, dass ihr Verhalten Konsequenzen hat. Es ist laut ihnen auch nicht ihre erste Straftat und manche von ihnen stehen wohl „kurz vorm Knast“. Aber es könnte sein, dass der eine oder andere bei meiner Party etwas heimlich abgekriegt hat und wenn die ganze Gruppe steif behauptet Alkohol getrunken zu haben, könnte das für mich gefährlich werden? Sie sind echt Profis darin, unschuldig und vernünftig zu wirken. 

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Meinung des Tages: Kommt bald das Aus für das "Begleitete Trinken"? Wie denkt Ihr darüber?

"Begleitetes Trinken" ist vermutlich nicht jedem ein Begriff, doch tatsächlich wird das seit 1952 im Jugendschutzgesetz geregelt. Geht es nach dem Bundesgesundheitsminister, soll diese Regelung aber bald abgeschafft werden..

Das ist "begleitetes Trinken"

Im Jugendschutzgesetz wird seit 1952 im Paragraf 9, Absatz 2, das "begleitete Trinken" geregelt. Jugendliche dürfen laut diesem Paragrafen bereits ab dem Alter von 14 Jahren trinken - Bier, Wein und Sekt - wenn sie dabei von ihren Eltern oder anderen Sorgeberechtigten begleitet werden. Das gilt sowohl für den Konsum der Getränke innerhalb von Gaststätten als auch in der Öffentlichkeit. Das Ziel: Die Minderjährigen sollen Alkohol in einem kontrollierten Umfeld kennenlernen, sodass ein bewusster Umgang erlernt und Exzesse verhindert werden können.

Risiken des Alkoholkonsums

Dass der Konsum von Alkohol mit vielen Risiken einhergeht, dürfte allgemein bekannt sein. Allerdings reagieren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene noch empfindlicher auf Alkohol. Der Grund dafür liegt in der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung ihrer Organe und Gehirne. Bis zum Alter von circa 21 Jahren gibt es beispielsweise im Gehirn noch "Umbauprozesse", die bereits durch die kleinste Menge an Alkohol gestört werden können. Es kann zu erheblichen Schäden kommen.

Wer sich für und wer sich gegen die Abschaffung ausspricht

Dieses Risiko sieht auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach, ihm schließen sich die Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen an - denn sie alle wollen das "begleitete Trinken" abschaffen. Auch die bayerische Gesundheitsministerin (Judith Gerlach, CSU), ebenso wie die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Cyborra (SPD) unterstützen das Vorhaben. Der Deutsche Brauer-Bund und die Krankenkasse DAK begrüßen die Debatte.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, äußerte der DPA gegenüber Zweifel an der Debatte um die Abschaffung. So erklärte er, dass kein Teenager dadurch zum Alkoholiker würde, wenn er das erste Mal einen Schluck Bier seines Vaters probiere. Das Konzept des "begleiteten Trinkens" im elterlichen geschützten Umfeld und die damit einhergehende Aufklärung habe sich bewährt. Auch das Gaststätten-Gewerbe kritisierte das Vorhaben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass dieser "kontrollierte Rahmen" des "begleiteten Trinkens" riskantem Alkoholkonsum vorbeugt?
  • Sollte generell Alkohol an das biologische Alter - wie etwa "Hirnreifung" - angepasst werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start ins Wochenende!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Ich finde das "begleitete Trinken" gehört abgeschafft, da... 47%
Ich denke, das "begleitete Trinken" sollte bleiben, weil... 41%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 12%
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Meinung des Tages: Gewalt und Cybergrooming in Videospielen - haltet Ihr die meisten USK-Altersempfehlungen für angemessen?

Seit 30 Jahren gibt die USK Altersempfehlungen für Videospiele ab. Doch neben möglichen Gewaltdarstellungen sind es heute in vielen Fällen andere Aspekte, die für Kinder und Jugendliche gefährlich werden könnten...

30 Jahre USK

Seit nunmehr 30 Jahren testet die freiwillige Einrichtung der Gaming-Branche USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) Videospiele, um rechtlich bindende Altersempfehlungen für diese abzugeben. Die Einschätzungen werden von unabhängigen Sachverständigen in enger Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen getroffen. Als gesetzlicher Rahmen dient hierbei das Jugendschutzgesetz.

Entscheidend dafür, ob ein Spiel beispielsweise ab 12, 16 oder 18 eingestuft wird, sind Gewaltdarstellungen, Atmosphäre, aber auch mögliche In-Game-Kauf-Optionen und Kommunikationskanäle innerhalb des Spiels.

Diskurs über "Killer-Spiele"

Anders als heute landeten viele Spiele mit gewaltätigen Inhalten in den 90ern und frühen 2000ern relativ schnell auf dem Index und waren im besten Falle nur noch unter dem Ladentisch zu erhalten. Nach nahezu jedem Amoklauf debattierte man seitens der Politik zudem über die schädliche Wirkung von Ego-Shootern, die häufig als alleiniger Grund für Taten dieser Art herangezogen wurden.

Mit Blick auf Gewaltdarstellungen scheinen sich die Grenzen des Ertrag- und Zumutbaren inzwischen deutlich verändert zu haben, da im Vergleich zu früher verhältnismäßig wenige Spiele einen USK18-Sticker erhalten. Problematischer sind heute oftmals andere Faktoren..

Chats & In-App-Käufe als Gefahr

Jugendschützer müssen sich bei der Begutachtung von Videospielen heute häufig ein wesentlich umfangreicheres Bild machen. Neben Gewaltdarstellungen sind es v.a. In-Game-Kauf-Mechaniken und Chatsysteme, die den Jugendschützern in vielen Fällen Sorgen bereiten.

In genannten Chats sind Kinder und Jugendliche sehr häufig Cybermobbing, Hate-Speech und Cybergrooming (Anbahnung eines sexuellen Missbrauchs) ausgesetzt. Für viele Pädokriminelle sind gerade Spiele, die vermehrt von Kindern und Jugendlichen gespielt werden, demnach interessant.

Die Leiterin der EU-Initiative klicksafe, Deborah Woldemichael, warnt davor, sich ausschließlich auf die Altersfreigabe zu verlassen, da viele versteckte Gefahren für Eltern und Kinder auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind.

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass die USK-Empfehlungen für viele Videospiele i.d.R. realistisch gewählt sind?
  • Inwieweit können Kinder und Jugendliche vor Gefahren wie Cybermobbing- oder grooming besser geschützt werden?
  • Denkt Ihr, dass es inzwischen eine Normalisierung von Gewalt in Videospielen gibt? Welche Maßnahmen sollten dagegen unternommen werden?
  • Sollten Hersteller Spiele mit Chat- und Kaufmechaniken mit ausführlichen Infos versehen, so dass Eltern besser für mögliche Probleme sensibilisiert werden?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ja, ich finde die Altersangaben i.d.R. passend, da... 44%
Nein, ich finde die USK-Empfehlungen oft nicht gut, weil... 37%
Andere Meinung und zwar... 19%
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Ärztliche Untersuchung für Ausbildung?

Hallo,

am 1.9 beginne ich meine Ausbildung zum Maurer. Ich habe meinen Ausbildungsvertrag schon unterschrieben abgegeben. Nun hat mir die Kreishandwerkerkschaft vor kurzem eine E-Mail geschrieben, wo sie sagten, dass meine Ärztliche Voruntersuchung nicht ausreichend sei laut dem Jugendschutzgesetz. Das Problem ist, dass ich so zum Arzt gegangen bin für eine Untersuchung. Ich wohne in der Nähe eines kleinen Flughafen, wo der Arzt ist. Der Arzt ist glaube eine Art Flugarzt (mein Hausarzt). Also wie gesagt, dass Problem lag erstmal daran, dass ich vorher zur Gemeinde gehen musste, um so eine Arzt Bescheinigung zu holen für den Arzt, also der Arzt muss mir diese Bescheinigung ausfüllen. Der Flughafen Arzt hat mir aber eher ein Untersuchungszeugnis vorher ausgestellt. Aber ich wusste halt vorher nicht, dass ich diese Bescheinigung brauche. Also ging ich zur Gemeinde, habe mir diesen Zettel geholt und bin nochmal zum Flugarzt gegangen. Nun, dass Problem ist, dass er meinte, dass er mir den Bogen ausfüllen wird, aber er nicht weiß, ob der Kreis das annehmen wird, da die Untersuchung von einem ,,richtigen“ Arzt laut Jugendschutzgesetz durchgeführt werden muss. Der Flugarzt hat mich aber normal durchgecheckt, alles was man für die Ausbildung verlangt. Einzige Problem, er ist ein Flugarzt. Er wird mir trotzdem diesen Bogen unterschrieben zuschicken. Wird der Kreis den Bogen vom Flugarzt annehmen, oder sollte ich zu einem richtigen Arzt gehen?

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