Hallo zusammen,
kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Ich bin irakischer Staatsangehöriger und habe eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland beantragt. Derzeit besitze ich noch meine alte Aufenthaltserlaubnis sowie eine Fiktionsbescheinigunge gemäß § 81 Absatz 4, die mir erlaubt, aus Deutschland auszureisen und wieder einzureisen.
Ich möchte nun ein E‑Visum für die Türkei beantragen.
Weiß jemand, ob das mit der Fiktionsbescheinigung problemlos funktioniert?
Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar!
Viele Grüße