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Kann man ein Angebot zu einem Pachtvertrag mit Vorbehalt annehmen?

Angenommen, die Gemeinde B, vertreten durch Bürgermeister C, möchte die seit 1990 durch das SchuldRAnpG auf die Gemeinde übergegangene Flurstücke nun eigens verwalten lassen.
Nun steht Privatier A als Vermieter von Räumlichkeiten in einem Grundstück vor folgenden Entscheidungsmöglichkeiten:
a) A nimmt das Angebot an und stellt einen neuen Pachtvertrag mit der Stadt
b) A nimmt das Angebot nicht an und räumt das Grundstück von seinen Sachen, die Stadt wird dieses weiter verwalten.
c) A nimmt das Angebot nicht an, nimmt allerdings die Option, dass er sich mit seinen Nachbarn zusammentuen muss (da auf dem gleichen Flurstück eingetragen), welche vor der gleichen Frage stehen und sich laut der Stadt zu einer Art "Verpächtergemeinschaft" zusammenschließen dürfen.

Nun ist A an sich für Option c), da diese die wenigsten Kosten für Ihn bietet, sich aber in der Gemeinschaft mehr Optionen öffnen als in Option b). Einer seiner Nachbarn ist sich nun allerdings nicht sicher, ob das mit der Gemeinschaft was wird, die Frist zur Zusage endet Ende August 2025, der Pachtvertrag läuft Ende 2025 aus, nun stellt sich mir die Frage, ob A dem neuen Pachtvertrag der Stadt mit Vorbehalt zustimmen kann, sodass er eventuell mit seinen Nachbarn noch etwas Zeit hat um eine Gemeinschaft zu gründen?

Und wie sieht so eine Gemeinschaft eigentlich aus? Ist das ein Verein? Muss der eingetragen sein?

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Sollten Vermieter zusätzlich zur Miete einen Anteil am Gehalt verlangen, wenn Mieter im Homeoffice arbeiten?

Ich stelle mir ernsthaft die Frage: Wenn ein Mieter seine Wohnung nicht nur zum Wohnen nutzt, sondern darin regelmäßig im Homeoffice arbeitet – sollte ich als Vermieter dann nicht einen Anteil seines Gehalts erhalten?

Denn machen wir uns nichts vor: Immer mehr Mieter verwandeln ihre Wohnzimmer in Büros, ihre Küchen in Coworking-Spaces und ihre Schlafzimmer in Konferenzzentren – und kassieren dafür jeden Monat ihr volles Gehalt. Sie sparen sich den Arbeitsweg, die Kantine, das teure Business-Outfit – und wer stellt ihnen die Räumlichkeiten zur Verfügung? Ich.

Ohne meine Wohnung, kein Laptopplatz. Ohne mein Internetanschlussangebot, keine Zoom-Konferenz. Ohne meine Zentralheizung, kein Wohlfühlklima für die nächste „hybride Teamrunde“. Und während ich zusehe, wie sie in meinem Eigentum ihr Gehalt erwirtschaften, darf ich mich mit der üblichen Miete begnügen?

Das ist wirtschaftlich gesehen eine Teil-Kommerzialisierung der Mietfläche – und damit ganz klar mehr als nur Wohnen.

Wenn ein Mieter sein Wohnzimmer als Büro nutzt und damit Einkommen generiert, dann ist es doch nur gerecht, dass der Eigentümer – also ich – angemessen an diesen Gehaltsanteilen beteiligt wird. Schließlich wäre ohne mein Mietobjekt gar keine Arbeitsleistung möglich gewesen.

Ich schlage daher vor: 10 % Gehaltsbeteiligung für Homeoffice-Tätige.

Nennen wir es: Homeoffice-Nutzungsentgelt. Gilt selbstverständlich nur für Tage mit produktivem Output.

Was meint ihr? Darf man als Mieter einfach so mein Eigentum zur Einnahmequelle machen – ohne dass ich etwas davon habe?

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Dürfen Mieter auf meinem Balkon Geld mit Balkonkraftwerken verdienen, ohne mich zu beteiligen?

Ich frage mich ernsthaft: Sollten Mieter nicht verpflichtet sein, 50 % der Erträge aus ihren Balkonkraftwerken an den Vermieter abzuführen?

Seien wir ehrlich: Viele Mieter sind ohnehin Meister darin, mit minimalem Einsatz das Maximum herauszuholen. Sie jammern über steigende Nebenkosten, bestellen aber täglich Pakete. Sie wollen günstige Mieten, aber bitte mit Glasfaser, Neubaukomfort und urbanem Charme. Und jetzt – der neueste Trick – schrauben sie sich Solarmodule an die Balkonbrüstung und feiern sich als kleine Energieversorger. Natürlich auf meine Kosten.

Immerhin nutzen sie dafür mein Eigentum – meinen Balkon, meine Fassade, mein Haus. Ohne meine Immobilie gäbe es keine Steckdose, kein Panel, keinen Cent. Und jetzt soll ich tatenlos zusehen, wie jemand auf meiner Substanz seine persönliche Energiewende monetarisiert?

Ich bin ja nicht die Wohlfahrt. Wenn ein Mieter mit Sonnenenergie spart oder gar Gewinne einfährt, dann ist es doch nur gerecht, dass der Eigentümer – also ich – angemessen an dieser „Nebeneinnahme“ beteiligt wird. Alles andere wäre eine inakzeptable Subventionskette von Vermietern an Mieter.

Wir sprechen hier schließlich nicht von Wohnen – wir sprechen von wirtschaftlicher Nutzung fremden Eigentums. Und das muss honoriert werden.

Sonst baut demnächst noch jemand einen Windpark auf dem Dach und erklärt mich zum Gönner.

Was meint ihr? Zeit für eine Solarbeteiligungsumlage? Oder darf man als Mieter einfach so mein Haus zur Gelddruckmaschine umfunktionieren?

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