Kann man ein Angebot zu einem Pachtvertrag mit Vorbehalt annehmen?
Angenommen, die Gemeinde B, vertreten durch Bürgermeister C, möchte die seit 1990 durch das SchuldRAnpG auf die Gemeinde übergegangene Flurstücke nun eigens verwalten lassen.
Nun steht Privatier A als Vermieter von Räumlichkeiten in einem Grundstück vor folgenden Entscheidungsmöglichkeiten:
a) A nimmt das Angebot an und stellt einen neuen Pachtvertrag mit der Stadt
b) A nimmt das Angebot nicht an und räumt das Grundstück von seinen Sachen, die Stadt wird dieses weiter verwalten.
c) A nimmt das Angebot nicht an, nimmt allerdings die Option, dass er sich mit seinen Nachbarn zusammentuen muss (da auf dem gleichen Flurstück eingetragen), welche vor der gleichen Frage stehen und sich laut der Stadt zu einer Art "Verpächtergemeinschaft" zusammenschließen dürfen.
Nun ist A an sich für Option c), da diese die wenigsten Kosten für Ihn bietet, sich aber in der Gemeinschaft mehr Optionen öffnen als in Option b). Einer seiner Nachbarn ist sich nun allerdings nicht sicher, ob das mit der Gemeinschaft was wird, die Frist zur Zusage endet Ende August 2025, der Pachtvertrag läuft Ende 2025 aus, nun stellt sich mir die Frage, ob A dem neuen Pachtvertrag der Stadt mit Vorbehalt zustimmen kann, sodass er eventuell mit seinen Nachbarn noch etwas Zeit hat um eine Gemeinschaft zu gründen?
Und wie sieht so eine Gemeinschaft eigentlich aus? Ist das ein Verein? Muss der eingetragen sein?