Mir wurde in meinem Postfach von der Arbeit angezeigt, dass ich auf Grund von fehlendem Speicherplatz E-Mails löschen soll. Da wegen dem Problem keine E-Mails rausgeschickt werden konnten, habe ich kurzerhand die Gesendeten und anschließend die gelöschten Elemente endgültig gelöscht. Hätte ich länger darüber nachgedacht, hätte ich das wohl nicht gemacht.
Nun einige Monate später benötigen wir eine gesendete E-Mail, jedoch ist diese auch nicht im Wiederherstell-Ordner.
Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich für den Fehler aufkomme, was ich nicht gerade fair finde, da die Kosten für die Wiederherstellung der E-Mail für den Betrieb fast schon Peanuts sind und für mich über 10% meines Azubi Gehaltes.
Ich sehe den Fehler ja ein, aber trotzdem sollte ich meiner Meinung nach als Azubi mit einem blauen Auge davon kommen.
Was sagt ihr? Und wie ist die Rechtslage?