Wildpinkeln unter Geldstrafe

Hallo, was haltet ihr davon, dass Wildpinkeln unter Geldstrafe steht? Ich persönlich finde das nicht gut. Hier mal ein Beispiel: ich, männlich, arbeite in einem kleinen Dorf, dort fahre ich jeden Tag mit der Bahn hin. Wenn auf dem Weg von der Arbeit zum Bahnhof die Blase drückt, ist auf dem ganzen Weg (der ca 10 Minuten zu Fuß beträgt) keinerlei Möglichkeit auf Toilette zu gehen. Also bleibt nur der kleine Wald am Bahnhof selbst, um seine Bedürfnisse zu verrichten. Wenn möglich, halte ich natürlich ein, denn ich habe keine Lust auf das versiffte Bahnklo zu gehen.

Ein weiteres, noch klarer werdendes Beispiel; bei Kindern kann es ja durchaus mal vorkommen, dass sie öfter auf Toilette müssen als Erwachsene, weil sie noch nicht so gut einhalten können. Gerade bei Jungs ist es ja besonders praktisch dass sie im stehen pinkeln können (wenn beigebracht). Wildpinkeln lässt sich also schon aufs dem einfachen Grund nicht vermeiden, weil einfach schlicht und ergreifend die Blase drückt und „es“ raus muss. Die Alternative wäre, dass man schlussendlich in die Hose macht, was, besonders für Kinder, ein nicht so schönes Erlebnis sein dürfte und natürlich für uns Erwachsene auch sehr peinlich sein kann.

Natürlich kann ich verstehen, dass man Verunreinigungen in Innenstädten und so weiter verhindern möchte. Aber aus praktischer Sicht ist Wildpinkeln einfach notwendig.

Ist es euch schon mal passiert, dass ihr Strafe zahlen musstet weil ihr oder euer Kind irgendwo hin gepinkelt habt, wo offiziell verboten war?

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Komme ich wegen Betrug ins Gefängnis nicht vorbestraft?

Hallo hier einmal eine Frage, ich habe zwar demnächst wieder ein Termin bei meiner Anwältin mache mir aber nun schon Gedanken und sorgen vielleicht hat jemand von euch die Erfahrung oder gewisse Ahnung davon es geht darum:

ich habe leider was ich sehr sehr bereue !! In mehreren fällen warenbetrug begangen also Geld bekommen aber keine Ware versendet, durch Geld Not/ von meinem exfreund Schulden und ich bin nicht vorbestraft und war/bin zu dem Zeitpunkt 17/18 Jahre alt ich habe damit auch aufgehört und bereue das Ganze zu tiefst nie wollte ich so sein! Die Verzweiflung wurde aber immer mehr.. ich habe schon einen Gerichts Termin wo ich sehr runter gemacht wurde von der Richterin wodurch ich auch nicht ganz die Wahrheit gesagt habe aus Angst.. bald hätte ich dann meinen 2. wo dann schlussendlich auch die Strafe kommen soll da bei dem 1. Gerichtstermin nichts herbei rausgekommen ist weil ich nicht gestanden habe was ich getan habe weil ich so unter Druck gesetzt wurde und echt doll Angst hatte.

jetzt ist die Frage, würde ich mit Bewährung &Geldstrafe davon kommen ODER müsste ich vielleicht ins Gefängnis? !!Ich sage es nochmal ich bin nicht vorbestraft!! Ab wann kriegt man eine Geldstrafe und ab wann Gefängnis Strafe?

Danke fĂĽr alle Antworten

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