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Elterngeld Antrag VÄTER direkt nach Geburt / Elternzeit?

Hallo, ich melde mich mit einigen Fragen bezüglich des Elterngeldes bei Vätern.
Es ist geplant, dass der Vater (flexibel mit Arbeitgeber abgestimmt!) direkt nach der Geburt einen Monat Elternzeit nimmt. Jetzt habe ich aber einige Fragen zum Antrag.
Erstens: Wo stelle ich diesen? Welche Unterlagen brauche ich?
Meines Wissens nach kann man den Elterngeldantrag ja nur stellen, wenn die Geburtsurkunde vorhanden ist - sprich nach der Geburt. Ist das richtig? Wie lange dauert es bis man diese Urkunde hat? Zudem wenn man dann diesen Antrag stellt, wie lange dauert es dann bis zur Auszahlung des Geldes? Nicht dass wir dann einen Monat oder mehr ohne sein Einkommen da stehen (Miete, etc.). 😅
Er verdient 3100€, bekommt er dann die 1800€ Höchstgrenze oder weniger? Hat da jemand Erfahrungswerte? Ledig, bisher keine Kinder, Steuerklasse 1, eigener Haushalt.

Wir wohnen in einer Kleinstadt mit 30.000 Einwohnern, ist also keine Großstadt mit ewigen Bearbeitungszeiten.

Zudem wollte ich mich erkundigen, ob er einen Monat Elternzeit nehmen kann und ich bleibe dann ein Jahr in Elternzeit Zuhause? Natürlich mit abgelten der Mutterschutzfrist. Also geteilte Elternzeit (er einen Monat Zuhause - ich ein Jahr?)

wir sind aus Bayern

Ich hoffe es kann jemand aus Erfahrung ein paar Infos geben! :) LG

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Sobald man Leben schenkt, schenkt man Unausweichlichkeit?

So gut wie jeder Mensch hat Angst vor dem Tod. Aber erst wenn er geboren wurde - erst ab dann beginnt die Angst vor dem Tod. Und auch erst dann wenn die Person ein Bewusstsein, d.h. ein Verständnis für die eigene Endlichkeit entwickelt hat, zum Beispiel ab dem Alter von 12 Jahren.

Ab diesem Zeitpunkt hat jeder Mensch Angst vor dem Tod und ist somit gezwungen zu leben, egal wie schlimm das eigene Leben ist oder sich anfühlt.

Ab dem Zeitpunkt der Geburt ist es ebenfalls so, dass der Mensch strafmündig zwar nicht vor einem weltlichen Gericht, aber vor dem göttlichen Gericht wird, d.h. ab Geburt kann ein Mensch sündigen und damit immer in Gefahr laufen, im Höllenfeuer = ewige Qual in alle Unendlichkeit, zu landen.

Wäre es unter diesen Umständen nicht ratsam, keine Kinder mehr in die Welt zu setzen?

Wenn sie erst einmal geboren sind, können sie selbst aufgrund ihrer natürlichen Todesangst den Ausgang aus diesem Erdenleben nur noch schwer und unter extremen Maßnahmen (Su*zid) finden, müssen somit jedes Leid ertragen, und können sich zusätzlich durch ihr Denken und Handeln so sehr versündigen, dass ewige Dauerqualen auf dieses Individuum warten.

Wenn man dieses Kind nicht gebärt, wäre dies der rationalere und auch empathischste Akt.

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Hebamme Schwangerschaft Abrechnung mit Krankenkasse?

Hallo ihr Lieben,

ich bin derzeit Schwanger und die Entbindung ist in zwei Monaten.

Ich habe bei meinem Frauenarzt seit 1 Monat auch schon eine Hebamme. Diese betreut mich alle 4 Wochen in der Praxis vom Frauenarzt.

Diese Hebamme hat mit der Krankenkasse keine Abrechnung für das Erstgespräch gemacht.

Meine Nachsorge Hebamme (Hausbesuche nach Geburt) habe ich letzte Woche kennengelernt und sie hat mich gefragt, ob die Hebamme vom Frauenarzt den ersten Termin als Erstgespräch abgerechnet hat. Zu dem Zeitpunkt konnte ich das nicht beantworten und sie meinte, ich soll einfach nachfragen und dann Bescheid geben.

An sich bisher alles OK, meine Nachsorge-Hebamme kann unseren Gespräch als Erstgespräch mit der Krankenkasse abrechnen.

Aber vor 3 Wochen hatte ich die Geburtsanmeldung bei einem Krankenhaus inklusiver Hebammen-Sprechstunde, also mit der Hebamme im Krankenhaus, die mich während der Geburt und der Zeit im Krankenhaus betreuen wird.

Dort wurde der Hebammen-Vertrag auch unterschrieben und jetzt weiß ich nicht, ob die Hebamme vom Krankenhaus diesen Termin bei der Anmeldung im Krankenhaus als Erstgespräch abgerechnet hat.

Diesen Krankenhaus werde ich sowieso absagen, da mir die Einrichtung und der erste Umgang mit dem Personal (nicht die Hebamme) nicht gefallen hat.

In paar Wochen habe ich eine Anmeldung bei einem anderen Krankenhaus.

Habt ihr hierzu Erfahrungen? Die Krankenkasse dürfe es wissen, ob die Hebamme vom Krankenhaus bereits ein Erstgespräch abgerechnet hat oder?

Falls ja, dann müsste meine Nachsorge-Hebamme unseren ersten Termin wahrscheinlich als direkten "Betreuungstermin" abrechnen, da die Krankenkasse nur ein Erstgespräch abrechnet und ich nicht weiß, wie viel sowas kostet und keine bösen Überraschungen erleben möchte :(

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