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Annahmeverzug bei Ebay-Käufer?

Hallo,

vor rund fünf Wochen habe ich einen Rucksack auf eBay verkauft und habe diesen dann auch zwei Tage nach der Bestellung per DHL versendet. Da es schon das Paket dann doch größer wurde als gedacht, habe ich 1,20 € mehr Porto bezahlt, als der Kunde bezahlt hat. Nun kam das Paket allerdings 4 Tage später wieder zurück mit dem Vermerk, dass das Paket nicht zu stellbar sei, da der Empfänger nicht ermittelt werden konnte. Der Käufer hatte auch schon einen Fall eröffnet und mich dann angeschrieben. Er schrieb, dass eBay die falsche Adresse verwenden würde und ihm das bei einer anderen Bestellung auch passiert sei. Ich schrieb ihm dann, dass er sich doch bitte melden möge, weshalb das so ist wisse ich nicht. Er meldete sich ewig nicht, dann schrieb ich ihm noch einmal, dass er mir doch bitte die richtige Adresse schicken solle und das Porto via Paypal nocheinmal überweisen möge, da ich ja keinen Fehler gemacht habe. Den Adressaufkleber habe ich so von eBay übernommen. Wieder ewig keine Antwort vor drei Wochen dann eine Rückmeldung wo er sich entschuldigt und mich bittet ihm eine IBAN zu nennen, da Paypal bei ihm gerade nicht funktioniere. Gut, diesemal habe ich auch länger mit einer Antwort gewartet. Dann schrieb ich ihm die IBAN und bat ihn nochmals um die Adresse. Bis jetzt nichts. eBay hat mir das Geld überwiesen und sagt, dass das Paket angekommen sei. Ich habe recheriert und rechtlich sei es so, dass es sich um einen Annahmeverzug handele. Stimmt das? Darf ich dann halt den Rucksack und das Geld behalten? Und ihm z. B. in zwei Wochen mitteilen, dass ich den Rucksack weiterverkaufen werde? Weil ich wollte den ja loswerden.

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Internet-Betrug - Ware zurückgeben?

Vor einiger Zeit habe ich auf Ebay bei einem privaten Anbieter ein Buch erworben, bezahlt und erhalten. Die Verpackung war neutral, der Inhalt kam ohne Rechnung, nichts war auffällig.

Ein halbes Jahr später bekomme ich Post von einem Inkassounternehmen. Nach teils schwieriger Recherche habe ich folgendes herausgefunden:

Der Ebay-Verkäufer hat mit meinen Adressdaten aber seiner Emailadresse einen Account bei einem großen deutschen Internet-Buchhändler eröffnet und dort das Buch auf meinen Namen bestellt. Dieses Buch wurde mir geliefert. Die Bestellung erfolgte gegen Rechnung, die nicht bezahlt wurde. Rechnungen werden vom Internetbuchhändler nur per Email verschickt, damit nicht an mich.

Ich habe Anzeige gestellt. Das Inkassounternehmen hat daraufhin das Verfahren eingestellt.

Der Buchhändler möchte nun zwar keine Bezahlung mehr, aber das Buch zurückhaben. Er hätten den Kaufvertrag mit dem Ebay-Verkäufer gekündigt, damit käme ein Eigentumsvorbehalt in seinen AGB zum tragen, (die ich mangels Geschäftsbeziehung natürlich nie akzeptiert habe).

Andererseits hat mir der Buchhändler das Buch geschickt, dass ich dort nie bestellt habe und möchte mich nun ein ein Schuldverhältnis drängen, dass vorher nicht bestanden hat.

Natürlich verstehe ich den Buchhändler, jedoch hat er erheblichen Anteil an diesem Vorgang, weil er durch seine Bereitschaft Ware an Neukunden gegen Rechnung zu verschicken ein solches Scenario erst ermöglicht. Das kann jeden treffen. Zudem finde ich die Einschaltung eines Inkassounternehmens aus heiterem Himmel extrem aggressiv, obwohl doch die Möglichkeit bestanden hätte, mit einem Brief Aufklärung zu suchen.

Einer ist am Ende der Geschädigte, der Buchhändler oder ich.

Was denkt Ihr, sollte man das Buch zurückgeben?

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