Ab dem 1. April 2024:
Besitz erlaubt: Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum in der Öffentlichkeit mit sich führen.
Eigenanbau erlaubt: Es dürfen bis zu drei Cannabispflanzen pro volljährige Person zu Hause angebaut werden.
Aufbewahrung zu Hause: Es dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis in der eigenen Wohnung gelagert werden.
Konsumorte: Konsum ist in der Nähe von Schulen, Kitas, Spielplätzen und in Fußgängerzonen tagsüber verboten.
Ab dem 1. Juli 2024:
Cannabis-Clubs erlaubt: Nichtkommerzielle Anbauvereinigungen (Clubs) dürfen bis zu 500 Mitglieder aufnehmen. Mitglieder dürfen dort gemeinschaftlich Cannabis anbauen und monatlich bis zu 50 Gramm (bzw. 30 Gramm für 18–21-Jährige) erhalten.
Was bleibt verboten?
Verkauf in Läden oder Apotheken bleibt verboten.
Fahren unter Drogeneinfluss bleibt strafbar.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen weiterhin kein Cannabis besitzen oder konsumieren.